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Eine hohe staatliche Förderung, Pfändungs- und Insolvenzschutz, lebenslange garantierte Rente, zahlreiche Steuervorteile und ein Bonus für Berufseinsteiger: Ohne Frage, Riester-Sparer genießen viele Vorteile. Einschließlich der staatlichen Zulagen werden jährlich vier Prozent des Bruttogehalts im Riester-Vertrag angespart; davon übernimmt allein die zentrale Zulagenstelle ab 2018 eine jährliche Grundzulage von 175 EURO. Zusätzlich erhält jedes kindergeldberechtigte Kind eine Förderung von 185 EURO; in oder nach 2008 geborene Kinder werden gar mit 300 EURO gefördert. Daher ist die Riester-Rente besonders geeignet für junge Familien oder Alleinerziehende, lohnt sich durch die hohen Steuervorteile aber auch für Besserverdienende. Schließlich kann eine Riester-Police bis zu 2.100 EURO bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Angefangen vom Wohn-Riester über Riester-Banksparpläne bis hin zur klassischen privaten Altersvorsorge: Mittlerweile stehen zahlreiche Riester-Produkte zur Verfügung, die entweder als lebenslange Rente oder kombiniert mit einem Kapitalwahlrecht von maximal 30 Prozent ausgezahlt werden. Ebenso kann eine Riester-Rentenversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) verbunden werden. Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Geld äußerst flexibel in die Altersvorsorge zu investieren und zugleich von den Zulagen der Riester-Rente zu profitieren. Wir stellen gerne für Sie den Kontakt zum passenden Anbieter her. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Riester-Rente an!
Die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester eingeführte Riester-Rente soll durch staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug die private Altersvorsorge der Allgemeinheit fördern und die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen. Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere private Rente auch. Der Riester-Sparer schließt eine Riester-Police ab und zahlt bis zum Rentenbeginn regelmäßig Beiträge ein, die sich durch die Riester-Förderung, Rendite und Zinseszins schnell vervielfachen.
Die Höhe der monatlichen Einzahlungen kann selbst festgelegt und jederzeit geändert werden. Um die kompletten Riester-Zulagen vom Staat zu erhalten, muss jährlich ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des vorjährigen Bruttogehaltes inklusive Zulagen entrichtet werden. Die vorgeschriebene Obergrenze liegt bei 2100 Euro. Geringverdiener, die diesen Beitrag nicht aufbringen können oder Menschen mit einem negativen Vorjahreseinkommen dürfen zwar eine Riester-Rentenversicherung abschließen, erhalten jedoch nicht die vollen Zulagen. In diesem Fall muss pro Jahr mindestens ein Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden.
Wird der Mindesteigenbeitrag in voller Höhe entrichtet, werden Riester-Sparer jährlich mit einer Grundzulage von 175 Euro gefördert und erhalten pro Kind eine Kinderzulage von 185 Euro (Geburten vor dem 31.12.2007) bzw. eine Kinderzulage von 300 € (Geburten nach dem 01.01.2008). In der Regel steht die Kinderzulage dem Kindergeldempfänger bzw. der Mutter bei verheirateten Paaren zu. Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten.
Jeder Arbeitnehmer und Berufsauszubildende, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente entrichtet, hat einen Anspruch auf staatliche Förderung. Junge Menschen, die zu Beginn des Vertragsabschlussjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Weiterhin Zulagen-berechtigt sind Beamte, Soldaten, Richter, Landwirte und Notare und die Bezieher von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten-, und Übergangsgeld sowie Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Auch Menschen mit sozialen Aufgaben oder einer Erwerbsminderung können unter Umständen am Riester-Sparen teilnehmen.
Das Thema Riester-Rente ist in aller Munde, dennoch wissen die allerwenigsten Anleger, welche Spar-Varianten überhaupt möglich sind. So können Interessenten zwischen einem Riester-Fondssparplan, einem Riester-Banksparplan, der klassischen Riester-Rentenversicherung und dem Wohn-Riester wählen. Grundsätzlich haben alle Policen ihre Vor- und Nachteile, so dass die aktuelle Lebenssituation der beste Ratgeber für die Wahl der Versicherung ist.
Nicht immer ist es einfach, das passende Riester-Angebot zu finden. Obwohl die Entscheidung für einen speziellen Vertrag oder eine bestimmte Spar-Variante äußerst individuell ist, gibt es einige Kriterien, welche die Auswahl erleichtern können. So bieten sich bei jungen Riester-Einsteigern unter 40 Jahren bevorzugt Riester-Fondspolicen an, da hier die Rendite-Chancen am höchsten sind und eventuelle Verluste aufgrund der langen Anspardauer minimal sind. Je älter der Sparer, desto mehr empfiehlt es sich, auf Sicherheit zu setzen. So sind ab einem Lebensalter von 45 Jahren entweder ein Riester-Banksparplan oder eine Riester-Versicherung eine gute Wahl. Eine garantierte Rendite erhält der Sparer allerdings nur bei der klassischen Riester-Rente. Für Familien und junge Paare, die ein Eigenheim finanzieren wollen, bietet sich ein Wohn-Riester an. Grundsätzlich sollten vor Vertragsabschluss immer mehrere Riester-Angebote betrachtet und das Gespräch mit einem erfahrenen Berater gesucht werden. Schließlich ist ein späterer Anbieterwechsel häufig mit Kosten verbunden.
Grundsätzlich gilt die staatliche Förderung nur für ausgewählte, vom Staat anerkannte Riester-Produkte, die man an ihrer Prüfnummer und ihrem Zertifizierungsverweis erkennt. Aber selbst dann fließt das Geld nicht von alleine, sondern muss jährlich neu beantragt werden. Dies kann auf Wunsch auch der Anbieter übernehmen, benötigt dafür aber einen Dauerzulagenantrag vom Sparer. Dieses Vorgehen ist einerseits zwar sehr bequem, birgt aber andererseits auch ein hohes Risiko, der ZfA aus Unkenntnis des Anbieters eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitzuteilen. Im schlimmsten Falle müssen fälschlich erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden.
Bei Vertragsabschluss vor dem 31. Dezember 2011 können sich Sparer ihren „Riester“ ab Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen. Bei später abgeschlossenen Verträgen wird die Rente frühestens ab 62 überwiesen. Bei Rentenantritt dürfen Riester-Sparer einmalig 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen. Die Auszahlung der monatlichen Rente ist unabhängig vom erreichten Lebensalter und dauert bis zum Lebensende.
Eine Riester-Rente ist nur eingeschränkt vererbbar. Lediglich der Ehegatte des Verstorbenen kann das angesparte Guthaben inklusive der staatlichen Vergünstigungen ohne Abzüge übernehmen. Allerdings nur, wenn bis vor dem Tod eine eheliche Wohngemeinschaft bestanden hat und der Erbe das angesparte Guthaben in einen eigenen Riester-Vertrag überträgt. Andere Erben müssen meist die Riester-Förderung zurückzahlen und die Erträge im Nachhinein versteuern.
Darüber hinaus gibt es gravierende Unterschiede von Anbieter zu Anbieter, so dass vor Abschluss eines Riester-Produkts im Interesse der Hinterbliebenen unbedingt überprüft werden sollte, was im Todesfall mit dem Riester-Kapital passiert. Bei einem bestehenden Riester-Vertrag mit ungünstigen Erbklauseln ist der Abschluss eines neuen Vertrags nur bis zum Alter von 60 Jahren möglich.
Am einfachsten können Banksparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen hinterlassen werden. Ab dem 85. Lebensjahr allerdings ist die Umwandlung in eine lebenslange Rentenversicherung Pflicht. Ab jetzt kann nur noch vererbt werden, wenn zuvor eine bestimmte Rentengarantiezeit zwischen 5 und 30 Jahren vereinbart wurde. Verstirbt der Riester-Rentner, wird an die Erben in der noch verbleibenden Garantiezeit eine monatliche Rente ausgezahlt.
Eine Riester-Rente wird nachgelagert zum Auszahlungstermin mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Dabei ist die Höhe der anfallenden Steuer vom Gesamteinkommen abhängig und durch die geringeren Einkünfte im Rentenalter meist deutlich niedriger als während des Berufslebens. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen, bei denen lediglich die Erträge versteuert werden, werden bei Riester-Verträgen für die komplette ausgezahlte Rente Steuern entrichtet.
Während des Ansparens können die Sparbeträge bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wird von der Steuerersparnis die Förderung wieder abgezogen, so dass sich die Steuererleichterung bei hohen Zulagen deutlich verringert. Ist der Steuervorteil höher als die staatlichen Zulagen, erhält der Sparer eine Steuerrückzahlung.
Wie jeder Versicherungsvertrag lässt sich auch ein Riester-Vertrag komplett kündigen. Dennoch ist davon dringend abzuraten, denn der Riester-Versicherte muss dem Staat alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Besser ist es auf jeden Fall, die Versicherung bei finanziellen Engpässen beitragsfrei zu stellen und ruhen zu lassen.
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