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Im beruflichen Alltag sind Allgemeinärzte, Chirurgen und Zahnärzte in vielerlei Hinsicht gefordert: Sie müssen Diagnosen stellen, Medikamente und Behandlungen verordnen oder Operationen durchführen – dabei liegt das Wohlergehen zahlloser Patienten in ihren Händen. So viel Verantwortung steckt nicht jeder ohne Weiteres weg.
Wenn Körper und Psyche nicht mehr mitmachen, droht eine Berufsunfähigkeit – und die kann schnell ans Existenzminimum führen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor und sichern Ihr finanzielles Auskommen durch eine monatliche Rente ab. Worauf Sie beim Abschluss einer BU für Ärzte achten müssen und wie Sie von den besten Konditionen profitieren, verraten die BU-Experten unserer Kooperationspartner in einem individuellen Beratungsgespräch.
einrueckenEine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist eine freiwillige Versicherung, die auf die Bedürfnisse von Medizinern abgestimmt ist. Sie richtet sich gleichermaßen an niedergelassene und angestellte Ärzte sowie Mediziner aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Die private BU ist eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk, da dessen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit für Ärzte oft nicht ausreichen.
Um das Thema Berufsunfähigkeit ranken sich viele Behauptungen und Irrtümer. So hält sich zum Beispiel das Gerücht, dass Menschen in akademischen Berufen keine Angst vor einer Berufsunfähigkeit haben müssten – ganz im Gegensatz zu Handwerkern etwa, die aufgrund ihrer körperlich ausgerichteten Tätigkeit deutlich anfälliger wären. Tatsache ist jedoch: Auch der Beruf Arzt bringt ein großes Risiko für eine Berufsunfähigkeit mit sich.
All diese Faktoren belasten viele Mediziner auf Dauer schwer – Burnout und andere psychische Erkrankungen sind keine seltene Folge.
Es gibt viele ärztliche Berufe, bei denen schon deutlich weniger schwerwiegende Anlässe zu einer Berufsunfähigkeit führen können: So kann etwa ein Chirurg, der sich an der Hand verletzt, monatelang im OP ausfallen. Um all diese Risiken abzusichern, ist eine BU für Ärzte ideal: Tritt eine Berufsunfähigkeit auf, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente monatlich aus – und zwar so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht.
Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die meisten Arbeitnehmer über die sogenannte staatliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. Diese greift allerdings erst, ab einem sehr hohen BU-Grad und zahlt selbst dann nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens. Bei Ärzten sieht es nicht viel anders aus: Mit Eintritt in den Beruf haben sie die Pflicht sich in einem Versorgungswerk abzusichern.
Wird ein Mediziner aufgrund einer physischen oder psychischen Krankheit berufsunfähig, zahlt das Versorgungswerk eine monatliche Rente aus. Das ist allerdings meist erst ab einer Berufsunfähigkeit von 80 bis 100 Prozent möglich. Die Höhe der Rente berechnet sich nach dem vorherigen Einkommen sowie den getätigten Einzahlungen. Darüber hinaus versucht das Versorgungswerk die Ärzte nicht selten zu verweisen – etwa auf andere medizinische Berufe oder Tätigkeiten. Gelingt die Verweisung, wird keine Rente ausgezahlt.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deutlich flexibler als die Versorgungswerke. Daher bietet sie eine hervorragende Ergänzung zur dortigen Absicherung. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Neben der möglichen Höhe der BU-Rente ist vor allem der Grad der Berufsunfähigkeit, der bei der Versicherung für eine Auszahlung nachgewiesen werden muss, für viele Ärzte entscheidend: Versorgungswerke springen in der Regel nur dann ein, wenn man den ärztlichen Beruf endgültig an den Nagel hängen muss. Ein Chirurg, der zwar nicht mehr operieren kann, bei dem andere ärztliche Tätigkeiten hingegen noch vorstellbar wären, ginge beim Versorgungswerk vermutlich leer aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man nie ohne vorausschauenden Vergleich abschließen. Viele Versicherer arbeiten schließlich mit Konditionen und AGBs, die für Laien nur schwer verständlich sind. Damit Sie als Arzt die beste Berufsunfähigkeitsversicherung finden, gehen unsere Kooperationspartner für BU-Versicherungen alle Aspekte eines Vertrages mit Ihnen im Detail durch.
Als Arzt sind Sie im beruflichen Alltag einem hohen Risiko ausgesetzt, sich mit einer Krankheit anzustecken, die unter §31 des Infektionsschutzgesetzes fällt. In einem solchen Fall kann es passieren, dass Sie Ihren Beruf aufgrund einer behördlichen Anordnung für sechs Monate und länger nicht ausüben dürfen – auch wenn Sie dazu körperlich und psychisch durchaus in der Lage wären. Die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung integriert derartige Einschränkungen. Sie sollte deshalb in einer guten BU immer inkludiert sein.
Die sogenannte Umorganisationsklausel ist vor allem für Ärzte mit eigener Praxis relevant. Diese besagt, dass sich der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit das Recht vorbehält, zu prüfen, ob es durch eine Umorganisation der Praxis bzw. der Praxisabläufe möglich wäre, die Berufsfähigkeit wieder herzustellen. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls leer ausgehen und Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente verweigert werden kann.
Die Umorganisationsklausel muss für Versicherte nicht immer ungünstig sein – man sollte nur darauf achten, wie sie formuliert ist. Die BU-Berater unserer Experten erklären Ihnen gern, welche Klauseln Sie getrost in Kauf nehmen können und bei welchen Formulierungen Sie besser eine andere Versicherung auswählen sollten.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte spielt die Verweisung eine entscheidende Rolle. Versicherer können sich zwei Möglichkeiten der Verweisung vorbehalten: die konkrete und die abstrakte Verweisung.
Abstrakte Verweisung – in der Berufsunfähigkeitsversicherung nie empfehlenswert
Die abstrakte Verweisung besagt, dass ein Versicherer sich im Falle einer Berufsunfähigkeit das Recht herausnimmt, die Zahlung der BU-Rente einzustellen, wenn er Sie auf einen anderen Beruf verweisen kann. Das bedeutet: Kommt die entsprechende Klausel in Ihrem Vertrag vor, bekommen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erst, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können. Deshalb sollten Sie eine Versicherung nur dann abschließen, wenn die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Konkrete Verweisung – unter bestimmten Bedingungen denkbar
Bei der konkreten Verweisung ist die freiwillige Entscheidung des Arztes, in einem anderen Beruf zu arbeiten bzw. eine andere Tätigkeit auszuüben, maßgeblich. Ein Beispiel: Ein Chirurg kann aufgrund einer Krankheit nicht mehr im OP-Saal des Krankenhauses arbeiten. Deshalb entschließt er sich dazu, als medizinischer Berater bei einem Unternehmen tätig zu werden. Bei einigen Versicherern kann er dadurch den Anspruch auf seine Rentenzahlung verlieren, bei anderen nicht.
Ob und wann die konkrete Verweisung zu einer Einstellung der Rentenzahlung führt, hängt von der Formulierung in den Versicherungsbedingungen ab. Manch ein Versicherer stellt die Zahlungen sofort ein, wenn freiwillig ein anderer Job angenommen wurde, andere hingegen nur, wenn dieser in Einkommenshöhe und gesellschaftlichem Ansehen gleichwertig zum vorherigen Arztberuf ist. Die BU-Profis unserer Partner beraten Sie auch in diesem Punkt ausführlich.
Ärzte erhalten für gewöhnlich recht hohe Gehaltssummen – umso wichtiger ist, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ausreichend ist, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Als Versicherter sollten Sie die BU-Rente grundsätzlich so ansetzen, dass Sie 60 % des Nettoeinkommens abdeckt. Doch was, wenn Ihr Einkommen im Laufe der Zeit steigt?
Empfehlenswerte private Berufsunfähigkeitsversicherungen arbeiten mit einer dynamischen Anpassung Ihrer Beiträge. Dadurch zahlen Sie zwar jedes Jahr ein kleines bisschen mehr als im Vorjahr, gleichzeitig erhöht sich jedoch Ihre potenzielle Berufsunfähigkeitsrente. Durch eine integrierte Nachversicherungsgarantie haben Sie außerdem die Möglichkeit, bei bestimmten Lebensereignissen zusätzlich aufzustocken. Heiraten Sie, bekommen Sie ein Kind oder erwerben Sie eine Wohnimmobilie erhöhen Sie einfach den Rentenbeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Sich vor dem Risiko einer Berufsunfähigkeit schützen – leider gibt es diese Absicherung für Versicherte nicht umsonst. Wie hoch die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausfallen, lässt sich jedoch nicht pauschal beziffern.
Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder ein Versicherter ist, umso günstiger wird normalerweise auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb kann es sich mitunter lohnen, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Student abzuschließen – hier winken außerdem zusätzliche Sonderaktionen einiger Versicherungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen ist eher weniger ratsam: Zum einen wird das höhere Alter per se mit einem höheren Beitrag beziffert, zum anderen steigt mit zunehmendem Alter die Gefahr für Vorerkrankungen, die einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag erforderlich machen.
Eine ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit sollten auch Mediziner nicht auf die leichte Schulter nehmen: Wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, muss damit rechnen, dass ein Großteil des persönlichen Einkommens dauerhaft wegbricht. Das ärztliche Versorgungswerk bietet zwar einen Grundschutz – die Hürden vor einer monatlichen Rentenzahlung sind für Versicherte jedoch groß. Eine private BU-Versicherung ist deshalb auch für Ärzte eine dringend empfohlene Versicherungsoption – sie kann im Notfall das finanzielle Auskommen retten.
Damit das Preis-Leistungs-Verhältnis bei Ihrer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung stimmt, sollten Sie die Angebote der Versicherer vor der Vertragsunterzeichnung einem umfassenden Check unterziehen. Die BU-erfahrenen Berater unserer Kooperationspartner übernehmen diese Aufgabe für Sie. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln Sie Ihren persönlichen Bedarf und vergleichen die Angebote ausführlich miteinander. Auf Wunsch führen Sie in Ihrem Auftrag zudem eine Risikovoranfrage durch. All das natürlich unabhängig, kostenfrei und unverbindlich. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
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