Das sichert eine Folgekostenversicherung ab
Folgekostenversicherungen übernehmen Behandlungskosten für mögliche Komplikationen nach einer sogenannten „Schönheitsoperation“. Weil eine ästhetisch-plastische Operation von den Krankenkassen in der Regel als medizinisch nicht notwendig angesehen wird, können Patienten an den Kosten für die Behandlung von Komplikationen beteiligt werden. Im ungünstigsten Fall müssen sie diese komplett tragen. Wer eine Folgekostenversicherung abschließt, ist auf der sicheren Seite. Hier übernimmt der Versicherer die Kosten für etwaige Folgebehandlungen.
Versicherungsschutz für verschiedenste Eingriffe
Der Versicherungsschutz variiert von Anbieter zu Anbieter variieren. Zumeist können folgende ästhetisch-chirurgische Eingriffe abgesichert werden:
- Augenlidstraffung
- Bauchdeckenstraffung
- Brustvergrößerung
- Facelift
- Fettabsaugung
- Genitalkosmetik
- Gesäßvergrößerung
- Nasenkorrektur
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Darauf sollte man bei Schönheits-OP-Versicherungen achten
Immer mehr Anbieter bieten sogenannte „Schönheits-OP-Versicherungen“ an, die vor dem finanziellen Risiko bei Komplikationen, z. B. nach Brustvergrößerungen oder Nasen-OPs, schützen sollen. Doch längst nicht alle bieten einen optimalen Versicherungsschutz. Vor dem Abschluss sollten deshalb folgende Punkte individuell geprüft werden.
Abschluss/Wartezeit
Als Schutz gegen finanzielle Schäden bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen können die meisten Tarife kurzfristig abgeschlossen werden. Es gibt keine Wartezeiten. Einige Tarife können auch nach bereits erfolgter OP abgeschlossen werden.
Beitragshöhe/Zahlungsweise
Die Beitragshöhe berechnet sich anhand verschiedener Parameter, die sich zwischen den Versicherungsanbietern unterscheidet. Häufig spielen die Art des Eingriffs und die Versicherungsdauer eine Rolle. Der Beitrag wird meist als Einmalzahlung beglichen.
Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer beginnt bei den meisten Versicherungen für Folgekosten ab dem Tag der ästhetischen Behandlung und kann individuell festgelegt werden. Je länger die Versicherungsdauer, umso höher normalerweise die Kosten.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz in Form von medizinischen Leistungen und maximaler Versicherungssumme unterscheidet sich bei einzelnen Versicherungsangeboten und Tarifen enorm.
Arztwahl
Nur bei freier Arztwahl können Patienten selbst entscheiden, bei welchem Arzt bzw. plastischen Chirurgen sie Komplikationen, z. B. nach einer Brustvergrößerung, behandeln lassen.
Schönheitsoperationen im Ausland
Schönheitsoperationen im Ausland sind nicht bei allen Versicherungen für Schönheits-OPs automatisch abgedeckt. Oft müssen hierfür gesonderte Tarife abgeschlossen werden.
Auszahlung im Versicherungsfall
Einige OP-Folgekostenversicherungen zahlen die geforderten Kosten direkt an den Rechnungsaussteller. Bei anderen müssen Sie als Patient in Vorleistung gehen.
Sitz des Versicherungsanbieters
Der Sitz des Versicherungsanbieters kann entscheidend sein, wenn es zu Streitigkeiten rund um den Versicherungsschutz kommt.
Versicherungspakete
Viele Versicherer bieten unterschiedliche Versicherungspakete und Tarife, die mit unterschiedlichen Kosten und Leistungen einhergehen.
Keine Zeit fürs Kleingedruckte? Wir finden für Sie die beste Schönheits-OP-Versicherung!
Viele fragen sich angesichts des großen Angebots: Welches ist die für mich beste Police bzw. der optimale Tarif? Antworten geben Ihnen die unabhängigen Versicherungsmakler von gesundabgesichert.de. Wir vergleichen für Sie alle aktuellen Angebote für Folgekostenversicherungen für Schönheitsoperationen und prüfen die Tarife unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Voraussetzungen – unabhängig, diskret und unverbindlich. Mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz können Sie das Risiko von ästhetischen und kosmetischen Behandlungen minimieren. Wir beraten Sie gern!
FAQ zur Folgekostenversicherung
Für welche Schönheits-OPs ist eine Folgekostenversicherung besonders wichtig?
Exakte Statistiken darüber, wie häufig Schönheitsoperationen zu Komplikationen führen, gibt es nicht. Das liegt zum einen an einer sehr hohen Dunkelziffer, zum anderen daran, dass immer mehr Patienten sich im Ausland behandeln lassen. Zahlen aus der Schweiz zeigen, dass Infektionen zum größten Risiko bei ästhetischen Operationen gehören. Zudem sind besonders viele Patienten nach einer OP im Ausland von Komplikationen betroffen1.
Was ist bei einer Folgekostenversicherung immer abgedeckt und was nicht?
Folgekostenversicherungen übernehmen normalerweise alle Kosten, die durch medizinisch notwendige Nachbehandlungen nach Schönheits-OPs entstehen – etwa, wenn nach der OP eine Infektion auftritt – und die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind. Nicht automatisch inkludiert sind ästhetische Korrekturen, wenn Patienten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Hierfür müssen in den meisten Fällen entsprechende Premium-Tarife oder Zusatzmodule abgeschlossen werden.
Wie lange vor der OP muss man eine Folgekostenversicherung abschließen?
Die Folgekostenversicherung kann bei vielen Anbietern kurzfristig, oft sogar am Tag vor der OP abgeschlossen werden. Hierbei gelten die Richtlinien des jeweiligen Versicherers. Nachträgliche Abschlüsse sind nur bei ausgewählten Tarifen möglich.
Kann man auch medizinisch nicht notwendige Eingriffe im Ausland versichern lassen?
Eingriffe im Ausland sind bei vielen Anbietern entweder von vornherein inkludiert oder können über separate Zusatzoptionen abgesichert werden. Wichtig ist ein Blick ins Kleingedruckte, um die individuell richtige Versicherungsoption zu finden. Teilweise werden Eingriffe der Plastischen Chirurgie nur in bestimmten Ländern versichert.
Welche Qualifikationen muss der Operateur haben, damit die Schönheits-OP versichert ist?
Um das Risiko für Komplikationen so gering wie möglich zu halten, machen viele Versicherungen Vorgaben bezüglich der Operateure. Üblich sind beispielsweise Listen mit Operateuren, bei denen Eingriffe wie Brust-OPs abgedeckt sind. Bei anderen gibt es hierzu keine konkreten Vorgaben.
Quellenliste
1 Hummel CE, Klein HJ, Giovanoli P, Lindenblatt N. Complications arising from aesthetic surgery procedures in foreign countries and Switzerland. Swiss Med Wkly [Internet]. 2023 Apr. 17 [cited 2024 Jan. 22];153(4):40077. Available from: https://smw.ch/index.php/smw/article/view/3319 (Datum des Zugriffs: 22.01.2024)