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Über Altersrückstellungen sollen in der privaten Krankenversicherung höhere Krankheitskosten im Alter ausgeglichen werden. Hierfür wird ein Teil der monatlichen Beiträge zurückgestellt. Die Versicherten zahlen aufgrund der Rückstellungen monatlich mehr, dafür steigen die Beiträge im Alter nicht übermäßig an.
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Mit dem Älterwerden steigt das Risiko für verschiedene Krankheiten, die wiederum den Versicherungen höhere Kosten verursachen. Damit diese nicht in Form von höheren Beiträgen an den Versicherten zurückgegeben werden müssen, werden die Kosten bereits vorausschauend in Form von PKV-Altersrückstellungen eingefordert, sodass diese sich über den gesamten Lebenszyklus verteilen. Der Versicherer kann dadurch Risiko und Kosten senken. Die Versicherten hingegen müssen im Alter, wenn weniger Einkommen vorhanden ist, keine höheren Beitragskosten befürchten.
Alterungsrückstellungen der PKV funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Zusätzlich zum normalen Versicherungsbetrag zahlen die Versicherten jeden Monat einen gewissen Betrag ein, der später zum Ausgleich der höheren Krankheitskosten genutzt wird. Die Alterungsrückstellungen werden nicht separat überwiesen, sondern sind in den normalen Tarifkosten enthalten.
Altersrückstellungen sind in der PKV Standard und grundsätzlich fester Bestandteil der Versicherungen. Ein separater Abschluss oder die Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen ist daher nicht erforderlich. Allerdings machen in der privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen nur bei frühzeitigem Versicherungsbeginn Sinn. Anderenfalls können nicht mehr genügend Rücklagen gebildet werden.
Wenn Sie nach einer Privaten Krankenversicherung suchen, die Ihnen auch im Alter noch günstige Tarife bietet, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Die Berechnung der PKV-Altersrückstellungen erfolgt individuell – je nach Tarif und persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Vorerkrankungen etc.
Nach §149 VAG liegt die Höhe der Altersrückstellung der PKV bei mindestens 10 Prozent des monatlichen Beitrags. Dies gilt für Versicherungsnehmer im Alter zwischen 21 und 60 Jahren. Je älter Versicherungsnehmer beim Eintritt in die private Krankenversicherung sind, umso wahrscheinlicher ist, dass der monatliche Rückstellungsbetrag höher ausfällt. Die PKV-Altersrückstellung endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ab dann muss kein 10-Prozent-Zuschlag mehr bezahlt werden.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze die maximalen monatlichen Beiträge begrenzt, sind die Kosten für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung theoretisch nach oben offen. Sie hängen unter anderem von den Leistungen im jeweiligen Tarif ab. Einzig im Basistarif gibt es eine Grenze für die Beitragshöhe. Diese entspricht dem aktuellen GKV-Höchstbetrag.
Die Altersrückstellung der PKV ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Versicherten bringt sie viele Vorteile:
Alterungsrückstellungen sind in der PKV Pflicht. Sie werden nicht als separate Versicherungsoption, Tarif oder Leistungsbaustein abgeschlossen, sondern sind in allen Tarifen integriert. Wer darüber nachdenkt, von der GKV in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte in puncto Leistungen also eher die übrigen Bausteine des jeweiligen Tarifs prüfen. Unabhängige Versicherungsmakler unterstützen Sie hierbei gerne.
Die Höhe der Altersrückstellung in der PKV wird individuell auf Basis einer komplexen mathematischen Berechnung festgelegt. Unabhängig vom Tarif und der individuellen Berechnung sind 10 Prozent Zuschlag zu den eigentlichen Kosten als Alterungsrückstellung durch den Gesetzgeber immer vorgegeben. Die Rückstellung kostet also 10 Prozent vom aktuellen Beitrag plus die Summe X.
Wer einen Wechsel zwischen verschiedenen Krankenversicherungen anstrebt oder bei ein und demselben Versicherer einen Tarifwechsel vollziehen möchte, muss sich darauf einstellen, dass ein Teil bereits angesammelter Rückstellungen verlorengehen kann. Folgende Szenarien sind bei einem Wechsel möglich:
Beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gehen sämtliche Alterungsrückstellungen verloren. Es ist nicht möglich, sich die Altersrückstellungen der PKV auszahlen zu lassen. Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sollte daher stets gut überlegt werden.
Hin und wieder kann es sich lohnen, über einen Tarifwechsel nachzudenken. Erfolgt dieser beim bisherigen Versicherer, bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. Je nachdem, welche Leistungen etc. der neue Tarif umfasst, können die Beträge für die Rückstellungen nach dem Wechsel höher oder niedriger ausfallen.
Wer nicht zwischen den Angeboten eines Versicherers wechseln, sondern sich bei einem anderen Anbieter versichern lassen möchte, muss davon ausgehen, dass ein Teil der Rückstellungen dabei verlorengeht. Nur ein Teil der Alterungsrückstellungen kann übertragen werden. Wie hoch die übertragbare Summe ist, wird der Versicherer mitteilen. Wichtig: Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, ist es nicht möglich, die Alterungsrückstellung der PKV mitzunehmen, wenn man den Versicherer wechselt. Diese Möglichkeit wurde erst mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt und gilt nur für neu nach Januar 2009 abgeschlossene Verträge.
Die Brandbreite an privaten Krankenversicherungen ist groß – die richtige Versicherung zu finden, ist nicht gerade einfach. Verschiedene Aspekte sollten berücksichtigt werden:
Grundsätzlich sollten Versicherte verschiedene Tarife immer miteinander vergleichen. Bei Vorerkrankungen kann es zu höheren Beitragsforderungen kommen. Den Überblick im Tarifdschungel zu behalten, kann schwierig sein. Unabhängige Makler beraten individuell, vergleichen Tarife unter Berücksichtigung der Vorgaben und finden so die beste private Krankenversicherung für den eigenen Bedarf.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:
Gegebenenfalls kann es sich lohnen, Probeanträge bzw. eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, um zu prüfen, ob bzw. zu welchen Konditionen eine Versicherung möglich ist.
Unsere unabhängigen Makler unterstützen Sie gern bei der Auswahl der passenden PKV mit Alterungsrückstellung. Dabei erheben sie zuerst Ihren individuellen Bedarf sowie Wünsche und Anforderungen. Anschließend vergleichen sie die Angebote verschiedener Versicherer miteinander und finden so für Sie die beste private Krankenversicherung. Bei Bedarf werden zudem anonyme Risikovoranfragen gestellt oder Probeanträge aufgesetzt. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Termin. Diese Leistungen sind für Sie kostenlos.
Nein. Beitragssteigerungen können trotz Alterungsrückstellungen auch im Alter auftreten. Das liegt daran, dass die Versicherer die Beitragskosten neu kalkulieren können. Sollten die Krankheitskosten steigen oder die Zinsgewinne der angelegten Beträge nicht wie erwartet ausfallen, kann es zu Beitragssteigerungen im Alter kommen. Dennoch fallen diese geringer aus, als es ohne Alterungsrückstellungen der Fall wäre.
Damit die private Krankenversicherung auch im Alter noch bezahlbar bleibt, werden über die gesamte Versicherungsdauer hinweg Alterungsrückstellungen gebildet. Diese gleichen die höheren Krankheitskosten im Alter aus, sodass Beiträge nur noch moderat steigen.
Versicherte erhalten mit Renteneintritt einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger für die monatlichen Beiträge. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Sollten die Kosten dennoch zu hoch sein, gilt es zu prüfen, ob es möglich ist, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Als Alternative steht ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif offen (abhängig vom Versicherungsbeginn).
Wenn die Kosten für die private Versicherung trotz Alterungsrückstellungen zu hoch werden, wünschen sich viele Versicherte einen Wechsel (zurück) in die gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist jedoch nur bis zu einem Höchstalter von 55 Jahren möglich. Danach bleibt Betroffenen bei Bedarf nur noch die Möglichkeit, in den Standard- bzw. Basistarif zu wechseln.
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