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Folgekostenversicherung Brust-OP

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Was ist ein Folgekostenversicherung für Brust-OPs?

Eine Brust-OP-Folgekostenversicherung schützt vor Risiken, die im Nachgang einer Schönheitsoperation an der Brust entstehen können. Bei Komplikationen und notwendigen medizinischen Anschlussbehandlungen springt der Versicherer ein und übernimmt die Kosten.


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Wann ist eine Folgekostenversicherung sinnvoll?

Eine Folgekostenversicherung ist sinnvoll, um die Behandlungskosten einer Komplikation nach Brust-OP abzusichern. Wenn es sich nämlich nicht um eine medizinisch induzierte Operation handelt, werden die Kosten nicht von den Krankenversicherern übernommen. Mögliche Komplikationsrisiken sind u. a. Implantat-Defekte oder Kapselfibrosen. Eine Folgeversicherung für Brust-OPs übernimmt die Kosten für die Behandlung und kann daher eine sinnvolle Absicherung sein.

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Wer bietet Brust-OP-Folgeversicherungen an?

Es gibt verschiedene Anbieter, die Nachbehandlungen bei Brustvergrößerungen mit Implantaten absichern. Ein Vergleich von Folgekostenversicherungen für Brust-OPs lohnt sich, um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

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Welche Leistungen beinhaltet eine Brust-OP-Versicherung?

Die Leistungen der Tarife variieren stark – zum Beispiel hinsichtlich inkludierter Komplikationen, maximaler Versicherungssummen oder Operationen im Ausland. Vor dem Abschluss sollten Interessierte daher unbedingt die Versicherungen vergleichen. Da die Recherche der Konditionen viel Zeit in Anspruch nehmen kann, bietet es sich an, einen Makler hinzuzuziehen. Dieser vergleicht die Angebote unter Berücksichtigung individueller Parameter kostenlos und unverbindlich.

Versichert sind medizinische Komplikationen wie Narbenbildung nach Wundheilungsstörungen, Infektionen oder verrutschte Implantate. Das Risiko von Kapselfibrosen decken die Versicherer unterschiedlich ab. Kosten für die Behandlung bei ästhetischen Komplikationen werden nur in ausgewählten Tarifen übernommen. Nicht versichert sind meist Kunst- oder Behandlungsfehler des Arztes, Nervenverletzungen oder subjektive Unzufriedenheit mit den Ergebnissen der Operation.

Wie lange eine Folgekostenversicherung für Brust-OPs gilt und ob es eine zeitliche Begrenzung für die Leistungen des Versicherers gibt, muss für jeden Tarif geprüft werden. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nur für die Dauer des Vertrags. Sollte der Versicherungsschutz auslaufen, werden auch Kosten nicht mehr übernommen.

In der Regel können Patienten Ärzte und Kliniken frei wählen. Werden die Komplikationen von Brustvergrößerung und Co. im Ausland oder in einer privaten Klinik behandelt, kann es Einschränkungen bezüglich der maximalen Versicherungssumme geben.

Die maximale Versicherungssumme liegt bei den meisten Folgekostenversicherungen für Brust-OPs im Test bei 300.000 Euro. Abweichungen können bei Behandlungen in privaten Kliniken oder im Ausland gelten.

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel am Behandlungstag und gilt für den vorab gewählten Zeitraum (zum Beispiel ein Jahr nach der OP). Es ist zudem möglich, Versicherungen für eine unbefristete Dauer abzuschließen. Auch hier beginnt der Schutz am OP-Tag, gilt jedoch so lange, bis die Versicherung gekündigt wird.

 

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Welches ist die beste Folgekostenversicherung für Brust-OPs?

Die beste Folgekostenversicherung für Brust-OPs lässt sich nicht pauschal benennen. Sie muss immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Anforderungen ausgewählt werden. Dabei ist es wichtig, die Versicherungssumme, inkludierte Leistungen bzw. Komplikationen, die Dauer des Versicherungsschutzes sowie die Kosten im Blick zu haben.

Tipp: Unabhängige Makler haben den Überblick

Unabhängige Makler, die sich auf Folgekostenversicherungen spezialisiert haben, prüfen aktuelle Tarife seriöser Versicherer nach den individuellen Parametern der Interessierten und finden das beste Angebot. Dabei arbeiten sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht also kein Abschlusszwang und es kann immer die Versicherung für Schönheitsoperationen gewählt werden, die den eigenen Vorstellungen entspricht.

FAQ zur Folgekostenversicherung

Die Kosten für den Risikoschutz bei Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung variieren u. a. abhängig von individuellen Risikofaktoren. Patienten mit Vorerkrankungen sowie im höheren Lebensalter müssen oft mehr bezahlen als junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Darüber hinaus existieren verschiedene Tarife mit jeweils unterschiedlichen Kostenmodellen und Leistungen – ein Vergleich ist daher dringend angeraten. Für Premium-Angebote sind meist dreistellige Summen pro Jahr fällig.

Ob private oder gesetzliche Krankenkasse – medizinische Komplikationen nach einer Schönheitsoperation müssen Patienten (anteilig) aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb kann die Folgekostenversicherung für die Brust-OP sinnvoll für Kassen- und Privatpatienten sein.

Die meisten Anbieter ermöglichen den Versicherungsabschluss bis kurz vor der OP. Die konkreten Vorgaben variieren. Bei manchen ist der Abschluss bis zu 24 Stunden vor der Schönheitsoperation möglich, bei anderen muss der Abschluss etwas früher zustande kommen. Ein Vergleich der Konditionen ist zu empfehlen – nachträglichen Versicherungsschutz können Patienten nur selten in Anspruch nehmen.

Mit Gesundheitsfragen sichert sich der Anbieter gegen mögliche Risiken ab. So können manche Vorerkrankungen die Gefahr von Komplikationen nach der plastisch-ästhetischen Operation an der Brust vergrößern. Deshalb müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Anderenfalls können die Versicherungen ihre Leistungen verweigern.

Die meisten Folgekostenversicherungen für Schönheits-OPs bieten die Möglichkeit, operative Eingriffe im Ausland abzudecken. Bei vielen Anbietern muss dies jedoch direkt im Versicherungsantrag angegeben werden. Eventuell können Mehrkosten entstehen. Oft ist zudem die Auswahl an Ländern, in denen Operationen durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, begrenzt.

Die Abwicklung von Kostenerstattungen bei Komplikationen nach Brustvergrößerung oder Wechsel von Implantaten erfolgt nach Vorgabe des Versicherers. In der Regel muss der Versicherte die Rechnungen für die Behandlung sowie gegebenenfalls den Rückforderungsbescheid der Krankenkasse einreichen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall an den Patienten direkt. Alternativ kann eine Abtretungserklärung unterzeichnet werden.

Für planbare Behandlungen nach einer Schönheitsoperation müssen normalerweise Kostenvoranschläge eingereicht werden. Nicht obligatorisch sind diese hingegen bei einer Notfallbehandlung nach einer ästhetisch-plastischen Operation an der Brust. Grundsätzlich gilt, dass Komplikationen immer sofort beim Versicherer angezeigt werden müssen.

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