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Eine Folgekostenversicherung sichert die finanziellen Risiken von Schönheitsoperationen ab: Wenn bei einer Beauty-OP etwas schiefgeht und Nachbehandlungen nötig sind, springt der Versicherer ein und übernimmt die zugehörigen Rechnungen. Wer sich für eine Folgekostenversicherung bei OP im Ausland entscheidet, genießt den Versicherungsschutz auch bei ästhetischen Operationen außerhalb von Deutschland.
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Schönheits-OPs bergen immer ein gewisses Risiko. Das gilt sogar für vermeintlich kleine bzw. risikoarme Eingriffe wie Augenlidstraffungen oder Fettabsaugungen. Auch hier können behandlungsbedürftige Komplikationen auftreten. Wer die Kosten dafür nicht selbst übernehmen kann oder will, ist mit einer Versicherung gut beraten.
Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Treten nach einer Schönheits-OP Folgeschäden auf, können die Kosten für eine anschließende Behandlungen bis in den sechsstelligen Bereich gehen. Darüber hinaus sollte die Versicherung ein breites Spektrum an Operationen und möglichen Risiken abdecken. Es lohnt sich also, die Leistungen verschiedener Anbieter zu prüfen und zu vergleichen. Wir von gesundabgesichert.de vermitteln unabhängige Makler, die sich bestens mit diesen speziellen Versicherungen auskennen.
Folgekostenversicherungen für OPs im Ausland gehören zu den eher günstigen Versicherungen. Gemessen an der maximalen Versicherungssumme macht der Beitrag nur einen Bruchteil aus. Bezahlt wird in der Regel jährlich, wobei viele Anbieter einen zweistelligen oder einen niedrigen dreistelligen Betrag verlangen. Teilweise werden die Kosten in Abhängigkeit von der geplanten Schönheits-OP festgelegt. Dadurch muss man für Eingriffe mit geringem Risiko
Die richtige Versicherung für Komplikationen bei plastisch-ästhetischen Eingriffen zu finden, ist nicht ganz einfach. Viele Anbieter sind erst seit kurzem auf dem Markt und die Bedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Am einfachsten ist es, die Versicherungssuche einem unabhängigen Makler zu übergeben. Dieser berät individuell, unabhängig und findet die besten Konditionen.
Nicht jede Schönheits-OP ist gleichermaßen risikoreich. Trotzdem sollen nach Möglichkeit alle denkbaren Risiken und Folgeschäden abgedeckt sein. Um das sicherzustellen, sollten Interessierte zunächst ihren individuellen Bedarf prüfen: Welche Komplikationen sollen versichert sein? Wie hoch soll die Versicherungssumme ausfallen? Welche zusätzlichen Leistungen, z. B. Behandlungen bei Privatärzten, sind gewünscht?
Sobald der individuelle Bedarf identifiziert wurde, müssen die Versicherungen diesbezüglich geprüft werden. Hierfür muss man leider auch das Kleingedruckte lesen, um Preis, Leistungen und Ausschlüsse gegeneinander abzuwägen. Dabei den Überblick zu behalten, kann für Laien eine echte Herausforderung sein. Wer sich die Arbeit sparen und auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für die Leistungen eines unabhängigen Versicherungsmaklers.
Wenn nach einer Schönheitsoperation in anderen Ländern unvorhergesehene medizinische Ereignisse auftreten, können Patienten auf eine schnelle und adäquate Behandlung angewiesen sein. In dieser ohnehin belastenden Situation sollte man sich keine Gedanken mehr über Kosten und Kostenübernahmen machen müssen. Deshalb ist es wichtig die folgenden Punkte vor dem Abschluss einer Folgekostenversicherung für OPs im Ausland sorgfältig prüfen.
Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme, die im Falle medizinischer Komplikationen für Nachbehandlungen erstattet wird? Die Summe sollte so hoch ausfallen, dass auch umfangreichere Behandlungsmaßnahmen abgedeckt sind. Gleichzeitig ist von einer übertrieben hohen Summe abzuraten, weil dadurch die Versicherungskosten nur unnötig steigen.
Ausschlüsse und Limitierungen sind auch bei Folgekostenversicherungen für OPs im Ausland keine Seltenheit. Ein Blick auf die Versicherungsbedingungen und das Kleingedruckte hilft weiter. So gibt es zum Beispiel bei Behandlungen in Privatkliniken abweichende Höchstsummen. Zudem werden manche Arten von medizinischen Risiken und Folgeschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schönheitsoperationen außerhalb Deutschlands werden mittlerweile von vielen Versicherern abgedeckt. Allerdings beschränkt sich der Versicherungsschutz häufig auf einige ausgewählte Länder. Vor Versicherungsabschluss sollte deshalb unbedingt geprüft werden, ob das Land inkludiert ist, in dem die eigene Operation stattfinden soll. Ansonsten könnte es passieren, dass man die Kosten trotzdem selbst tragen muss.
Wichtig: Für die Behandlung von Komplikationen in anderen Ländern wird die maximale Versicherungssumme häufig gedeckelt. Zudem gibt es oft die Vorschrift, dass die Nachbehandlung in derselben Klinik stattfinden muss, die den ursprünglichen Eingriff durchgeführt hat. Hier sollte unbedingt das Kleingedruckte geprüft werden!
Eine gute Versicherung zu finden, ist nicht immer einfach. Ausschlüsse sowie abweichende Bedingungen machen einen Vergleich für Laien oft schwierig. Die von uns vermittelten Makler helfen Ihnen: Nach einer unverbindlichen Beratung führen unsere Partner einen kostenfreien Vergleich der Versicherer durch und prüfen dabei mit Blick auf Ihren individuellen Bedarf. Das spart Zeit, Kosten und gibt Ihnen als Patient das gute Gefühl, entspannt in die Operation gehen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne!
Es gibt keine offiziellen Statistiken zu häufig auftretenden Komplikationen bei Schönheitsoperationen in anderen Ländern. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter ausländischen Medizinern für Plastische Chirurgie dieselbe fachliche Kompetenz und chirurgische Qualität zu finden ist wie in Deutschland. Allerdings kann außerhalb der EU eine andere Rechtsprechung herrschen und es gibt einige abweichende Richtlinien. Patienten, die sich vor Folgekosten schützen wollen, minimieren die Risiken mit einer entsprechenden Versicherung.
Jeder Versicherer entscheidet individuell, in welchen Ländern ästhetische Behandlungen abgedeckt sind. In der Regel handelt es sich hierbei um Länder innerhalb der EU. Beispiele sind Italien, Österreich und Tschechische Republik. Behandlungen in der Türkei, also außerhalb der EU, sind dagegen nur selten eingeschlossen.
In der Regel muss der Patient die Versicherung vor dem ästhetischen Eingriff abschließen. Manche Versicherer erlauben dies bis kurz vor dem Eingriff. Ein nachträglicher Versicherungsabschluss ist normalerweise nicht möglich.
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