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Statistiken zufolge interessieren sich deutschlandweit immer mehr Menschen für die Alternativmedizin und ihre Möglichkeiten. Im Fokus stehen dabei oft Verfahren wie Homöopathie und Akupunktur. Etwas unbekannter, aber nicht weniger gefragt, sind zudem die anthroposophische Medizin, Reiki oder die Kinesiologie. Doch was macht alternative Heil- und Behandlungsmethoden so attraktiv? Eigentlich ist es ganz einfach: Viele Menschen sehnen sich nach einer ganzheitlichen Behandlung, die das schulmedizinische Therapiekonzept ergänzt bzw. unterstützt – genau das finden sie in der naturbasierten Alternativmedizin.
Weil die Wirkung vieler alternativer Heilmethoden bislang nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist, müssen Patienten für den Besuch beim Alternativ- oder Naturmediziner allerdings oft hohe Rechnungen in Kauf nehmen. Schließlich gewähren viele gesetzliche Krankenkassen für alternativmedizinische Behandlungen lediglich eine anteilige Kostenübernahme. Einige lehnen eine Kostenbeteiligung sogar konsequent ab und wieder andere bezuschussen nur eine streng limitierte Auswahl an Behandlungsmethoden. Mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin können gesetzlich Krankenversicherte diese Unwägbarkeiten bei der Finanzierung naturbasierter Behandlungsmethoden umgehen und sich über hohe Kostenzuschüsse freuen. Für wen sich die Versicherung lohnt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.
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Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet auf Basis eines eng definierten Leistungskatalogs. Behandlungsmethoden oder Arzneimittel, die nicht in diesem Leistungskatalog aufgeführt werden, werden von den Kassen nicht finanziert und Sie als Patient müssen meist die Kosten selbst tragen. Ob und wann welche Leistungen bezuschusst werden, variiert von Versicherer zu Versicherer. Darüber hinaus unterscheiden sich die Angebote mit Blick auf die Höhe des Zuschusses. Eine volle Kostenübernahme ist bei den wenigsten Anbietern zu erwarten und falls doch, ist sie normalerweise auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt.
Ein klassisches Beispiel: Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet Zuzahlungen für Akupunktur-Behandlungen. Diese Zuzahlung liegt bei 100 % der Kosten, allerdings gilt sie nur für maximal drei Behandlungen pro Jahr. Beanspruchen Sie weitere Leistungen, müssen Sie die zusätzlich anfallenden Kosten selbst begleichen. Darüber hinaus ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf die Extras hinsichtlich Naturheilkunde und Alternativmedizin nicht dauerhaft bindend und kann angepasst werden. Das bedeutet, dass Krankenkassen ihre Zuschüsse langfristig reduzieren oder streichen können.
Mehr Klarheit und eine deutlich verlässlichere Absicherung können private Zusatzversicherungen bieten, die bei vielen Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden einen Großteil der Kosten übernehmen. Für Patienten, die nach einer Ergänzung oder einer Alternative zur Schulmedizin suchen, ist dies eine enorme Erleichterung. Sie können sich sicher sein, dass ihre Therapie verlässlich bezuschusst wird und sparen dadurch viel Geld. Schließlich können Behandlungen beim Heilpraktiker teuer sein. Allerdings ist eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin – wie jede private Zusatzversicherung – nur dann sinnvoll, wenn sie zu den eigenen Bedürfnissen passt. Und eine solche Versicherung zu finden, ist nicht immer einfach. Unsere Kooperationspartner stehen Ihnen deshalb gern zur Seite und ermitteln den passenden Tarif für Sie.
Was genau sind eigentlich Naturheilverfahren und welche Behandlungsmethoden gehören in den Bereich der Alternativmedizin? Da immer mehr Mediziner ihr Behandlungsspektrum erweitern und naturbasierte Heilverfahren längst nicht mehr nur beim Heilpraktiker angeboten werden, verschwimmen die Grenzen zunehmend. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie sich bei Ihrem Arzt behandeln lassen möchten, und dann feststellen müssen, dass Sie für die Kostenübernahme selbst verantwortlich sind.
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, skizzieren wir an dieser Stelle kurz, welche Aspekte typischerweise in den Bereich der Alternativmedizin fallen. Das sind beispielsweise:
Der Begriff der Alternativmedizin ist grundsätzlich relativ weit gefasst. Teilweise überschneidet er sich zudem mit dem Konzept der Komplementärmedizin, weshalb die Abgrenzung nicht immer ganz klar ist. Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, sollten Sie deshalb weniger auf die Terminologie achten, sondern sich eher auf die ganz konkreten Konditionen und AGBs fokussieren. Hier werden Leistungen meist detailliert aufgezählt – daran können Sie sich verlässlich orientieren.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für die Ausübung der verschiedenen Behandlungsweisen mitunter gänzlich unterschiedliche Qualifikationen erforderlich sind und dass die Abrechnungsmethoden im Bereich der Alternativmedizin teilweise stark differieren. Auch hier gilt, dass die Richtlinien der Zusatzversicherung bindend sind. Gibt diese an, dass ein Heilpraktiker oder ein Arzt über eine bestimmte Qualifikation verfügen muss oder nach einer bestimmten Vorgabe abzurechnen hat, damit die Kostenübernahme bewilligt werden kann, sollten Sie sich stets daranhalten. Anderenfalls bleiben Sie vermutlich auf Ihrer Rechnung sitzen.
einrueckenWenn Sie sich für ganzheitliche Behandlungsmethoden abseits der Schulmedizin interessieren, kann eine Naturheilverfahren- bzw. Heilpraktiker-Zusatzversicherung für Sie sinnvoll sein. Da die Auswahl an privaten Krankenzusatzversicherungen gerade im Spektrum der alternativen Behandlungsmethoden außerordentlich groß ist, empfehlen wir Ihnen vorab ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Experten. Dieser ermittelt nicht nur Ihren Bedarf, sondern vergleicht für Sie verschiedene Versicherungen und Tarife. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick darüber, was dabei beachtet werden sollte.
Die Bandbreite alternativer Behandlungsmethoden ist groß und wächst regelmäßig weiter. Die besten Tarife beinhalten alle, oder wenigstens fast alle gängigen Methoden, und bieten dementsprechend eine sehr breit aufgestellte Absicherung. Für Sie als Versicherten ist entscheidend, dass die naturheilkundlichen Behandlungen, für die Sie sich interessieren, in der privaten Krankenzusatzversicherung inkludiert sind. Versuchen Sie dabei möglichst viele Bereiche abzudecken. Auch wenn Sie sich momentan vorrangig für homöopathische Behandlungen beim Heilpraktiker interessieren, können Chinesische Medizin oder Osteopathie vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt für Sie interessant werden. Typische Leistungen, die bei vielen Naturheilkunde- und Alternativmedizin-Versicherungen unterstützt werden, sind:
Eine gute Orientierung hinsichtlich der Leistungen einer Versicherung für alternative Heilmethoden, bietet ein Blick ins Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder ins Hufeland-Verzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen. Viele Versicherungen erstatten ihren Versicherten die Kosten für sämtliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die hier aufgelistet sind. Vorsicht ist bei Versicherungen geboten, die mit eigenen Leistungskatalogen und Verzeichnissen arbeiten – hier bestehen oft gravierende Einschränkungen. Achten Sie zudem darauf, dass nicht nur die Behandlungen selbst, sondern auch die Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandmittel abgedeckt sind.
Unser Tipp: Es lohnt sich, eine Absicherung zu wählen, bei der auch Erstattungen für Kosten gewährt werden, die nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ aufgeführt werden. Das sichert Sie für Behandlungskosten ab, die nicht bei einem Heilpraktiker, sondern bei einem Arzt für Naturheilkunde anfallen. Berücksichtigen Sie außerdem die Haltung der Versicherung zu psychotherapeutischen Behandlungen – hier können Sonderregelungen gelten.
Die meisten Zusatzversicherungen erstatten bei Heilpraktiker-Leistungen oder Traditioneller Chinesischer Medizin nicht die kompletten Behandlungskosten. Stattdessen wird Ihnen ein Zuschuss gewährt – dieser sollte bei wenigstens 80 % liegen.
Neben der Höhe des Zuschusses fällt auch die maximale Gebührenerstattung pro Jahr ins Gewicht – hier unterscheiden sich die einzelnen Angebote nämlich mitunter deutlich. So gibt es Tarife, bei denen Ihnen insgesamt bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr zurückgezahlt werden. Andere hingegen legen eine niedrigere Höchstgrenze fest und erstatten nur bis zu 800,00 Euro im Jahr. Gerade hinsichtlich dieser Kostenübernahme ist ein Vergleich also besonders wichtig, denn wer häufiger im Jahr beim Heilpraktiker ist oder Naturheilverfahren nutzt, muss schließlich sicher sein können, dass dies durch den eigenen Tarif abgedeckt ist.
Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen die jährliche Summe für Erstattungen in den ersten beiden Jahren. So kann es passieren, dass Ihnen in dieser Zeit vielleicht nur jeweils 200,00 Euro als Maximalsumme erstattet werden. Wenn man bedenkt, dass eine einzige Akupunktur-Behandlung bis zu 70,00 Euro kosten kann, ist diese Grenze schnell erreicht. Außerdem sollten Sie überprüfen, wie sich die Versicherungsgesellschaft zu Erstattungen bei Behandlungsleistungen äußert, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet werden. Manche Anbieter schließen hier eine Kostenübernahme komplett aus, andere beteiligen sich an dem eventuell trotzdem noch anfallenden Eigenanteil.
Wer sich für eine private Krankenversicherung interessiert, muss üblicherweise zunächst eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Diese liefert der Versicherungsgesellschaft wichtige Informationen über Ihren Gesundheitszustand sowie Ihre Krankenhistorie und wird für die interne Risikobewertung genutzt. Fällt diese Risikobewertung negativ aus – etwa, weil Sie viele Vorerkrankungen haben – können ungünstige Tarife drohen. Schlimmstenfalls kann der Versicherer Sie sogar komplett ablehnen.
Erfahrungen haben gezeigt, dass es gerade für Personen mit psychischen Vorerkrankungen schwierig ist, eine gute Zusatzversicherung für Alternativmedizin zu bekommen. Dasselbe gilt für Menschen mit chronischen Krankheiten. Für sie bieten Angebote ohne Gesundheitsprüfung eine Alternative – hier verzichtet der Anbieter auf die Gesundheitsfragen oder arbeitet mit einem stark vereinfachten Fragenkatalog. Dieses Entgegenkommen ist allerdings nicht ganz uneigennützig – Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind meist teurer.
Sie möchten gern einen Arzt für Naturheilverfahren aufsuchen oder eine versicherte Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen? Bei vielen Anbietern ist beides erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten möglich. Wie lang diese Wartezeit ausfällt, hängt vom Tarif ab. Drei Monate gelten jedoch als Standard-Wartezeit und können für gewöhnlich gut überbrückt werden. Schwieriger wird es bei deutlich längeren Wartezeiten: Immerhin müssen Sie hier monatelang die vereinbarten Kosten zahlen, ohne dass Sie dafür bereits Leistungen in Anspruch nehmen können.
Übrigens: Viele Versicherte interessieren sich für das Thema Wartezeit insbesondere bei einem bereits bestehenden Behandlungsbedarf. Wer schon jetzt weiß, dass er möglichst bald eine Behandlung bei einem Heilpraktiker oder einem Chiropraktiker in Anspruch will, möchte schließlich nicht länger als unbedingt nötig warten. Genau hier wird es allerdings schwierig. Für gewöhnlich sind im Leistungsumfang der Tarife nur solche Behandlungen integriert, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht angezeigt waren.
Bei vielen Versicherungsoptionen gehören nicht nur homöopathische Arzneimittel und Verfahren aus dem Bereich der Naturheilkunde zum Leistungsspektrum. Zahlreiche Anbieter stellen ihre Tarife als Kombi-Pakete zur Verfügung, bei denen gleich mehrere Zusatzversicherungen auf einmal abgedeckt sind. Neben der Bezuschussung von Behandlungen beim Heilpraktiker werden Sehhilfen, Hörgeräte, Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz unterstützt. Solche Kombi-Pakete mögen im ersten Moment eine clevere Lösung sein, um sich in alle Richtungen abzusichern. Tatsächlich schwanken aber die Leistungsoptionen gerade bei diesen Rundum-Angeboten bisweilen derart stark, dass die Vergleichbarkeit kaum gewährleistet ist.
Zudem sollten Sie vor dem Abschluss eines Kombi-Tarifs immer überlegen, ob Sie die Zusatzleistungen überhaupt brauchen. Wenn Sie noch nie eine Sehhilfe benötigt haben oder bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzen, ist es nicht ratsam, in einen solchen Tarif zu investieren.
Die monatlichen Beiträge, mit denen Sie rechnen müssen, hängen von verschiedenen Faktoren ab und können teilweise sehr stark schwanken. Typischerweise gehören hierzu die folgenden Aspekte:
Insbesondere für Kinder sind die Tarife meist günstig – sie gibt es oft schon für weniger als 10,00 Euro monatlich. Erwachsene müssen hingegen immer mit zweistelligen Summen rechnen; die Spanne ist breit aufgestellt. Hier fallen oft auch die bereits angesprochenen Kombi-Tarife ins Gewicht, denn je breiter das Leistungsspektrum eines Tarifs, umso höher sind die monatlichen Kosten.
Die alternative Medizin wird als Ergänzung zur Schulmedizin für Patienten immer wichtiger und verfolgt einen ganzheitlichen Behandlungsansatz, der in unserer oftmals schnelllebigen und stressbelasteten Welt vielversprechend wirkt. Demzufolge werden immer mehr Zusatzversicherungen für Alternativmedizin angeboten, die mit starken Leistungsversprechen locken, aber längst nicht pauschal zu empfehlen sind. Unsere Kooperationspartner helfen Ihnen dabei, den für Sie passenden Tarif abzuschließen. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln sie Ihren persönlichen Bedarf, stellen die Angebote unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften gegenüber und finden auf diese Weise die ideale Tarifoption für Sie. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!
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