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Sehen, Hören, Treppensteigen oder Autofahren – all das sind für die meisten von uns ganz gewöhnliche Fähigkeiten, ohne die wir uns unser Leben kaum vorstellen können. Ein Unfall, eine Erkrankung oder ein anderes Ereignis können jedoch dafür sorgen, dass wir eine oder mehrere dieser Fähigkeiten plötzlich verlieren. Das allein wäre bereits schlimm genug. Doch der Verlust einer Grundfähigkeit kann auch finanzielle Folgen haben. Denn wer erblindet oder nicht mehr selbstständig am Schreibtisch sitzen kann, muss mit Einschränkungen bei der Ausübung seines Jobs rechnen oder wird vielleicht sogar komplett berufs- oder arbeitsunfähig. Zur Absicherung gegen solche Fälle gibt es seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland eine spezielle Versicherung: die Grundfähigkeitsversicherung. Diese bietet Ihnen beim Verlust einer oder mehrerer sogenannter Grundfähigkeiten finanzielle Rückendeckung und zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente aus. Ob diese Grundfähigkeitsversicherung für Sie sinnvoll ist und gegebenenfalls eine Alternative zur teuren Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann, erklären Ihnen unsere erfahrenen Berater gern in einem persönlichen Gespräch.
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Bei der Grundfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Personenversicherung bzw. eine private Risikoversicherung. Im Mittelpunkt steht die Absicherung der sogenannten Grundfähigkeiten. Dazu gehören, je nach Tarif, diverse sensorische, motorische und intellektuelle Fähigkeiten. Beim Verlust einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente aus. Aus welchem Grund die Fähigkeit verloren wird oder ob der Betroffene noch in der Lage ist seinen Beruf auszuüben, ist dabei irrelevant.
Welche Fähigkeiten abgesichert sind, wie der konkrete Fähigkeitsverlust definiert wird und ab wann es Leistungen vom Versicherer gibt, unterscheidet sich bei den angebotenen Tarifen im Marktvergleich teilweise stark. Umso wichtiger ist es vor dem Abschluss einen Grundfähigkeitsversicherungs-Vergleich durchzuführen. Nur so finden Sie ein für Sie passendes Angebot. Unsere Berater unterstützen Sie dabei mit ihrem umfangreichen Know-how.
Die Grundfähigkeitsversicherung wird häufig als gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dargestellt. Denn ganz ähnlich wie die BU-Versicherung dient sie der privaten Risikovorsorge und soll vor finanziellen Belastungen im Falle einer Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit schützen – vorausgesetzt man geht davon aus, dass die versicherten Grundfähigkeiten für die eigene berufliche Tätigkeit relevant sind. Inwiefern dies der Fall ist, fällt uns häufig erst auf, wenn wir die betreffenden Fähigkeiten bereits eingebüßt haben: Ein LKW-Fahrer, der erblindet, kann seinen Job genauso wenig ausüben, wie ein Chirurg, der bei einem Autounfall eine Hand verliert. Unter diesem Gesichtspunkt kann eine Grundfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll sein:
Da Selbstständige und Freiberufler ganz besonders auf die Absicherung ihrer eigenen Arbeitskraft angewiesen sind, kann die Versicherung der Grundfähigkeiten für sie sinnvoll sein. Werden sie ohne Versicherung berufs- oder erwerbsunfähig und haben in den 5 letzten Jahren vor dem Schadensfall nicht, oder nur unzureichend in die Rentenversicherung eingezahlt, haben sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Wer im Laufe seiner Ausbildung eine seiner Grundfähigkeiten verliert, kann später Schwierigkeiten haben, den erlernten Beruf tatsächlich auszuüben oder seine Ausbildung überhaupt abzuschließen. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann daher auch in dieser Situation hilfreich sein.
Können Angestellte ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund des Verlusts einer Grundfähigkeit nicht mehr nachgehen, profitieren sie zunächst von Lohnfortzahlung und anschließend von Krankengeld. Allerdings machen diese Zuzahlungen nur einen Teil des vorherigen Einkommens aus und werden außerdem zeitlich begrenzt ausgezahlt. Eine Versicherung gegen den Verlust der Grundfähigkeiten kann die finanziellen Lücken ausgleichen.
Auch wer kein berufliches Einkommen hat, sondern daheim den Haushalt organisiert, ist dabei auf seine Grundfähigkeiten angewiesen. Eine entsprechende Versicherung zahlt beim Verlust von Hör-, Seh- oder Bewegungsvermögen unabhängig von der individuellen Tätigkeit oder Lebensführung.
Ein Marktvergleich zeigt, dass es viele verschiedene private Risikoversicherungen gibt, die vergleichbare Szenarien abdecken sollen. Oft werden dabei die folgenden Versicherungen als Alternativen präsentiert:
Dieser Vergleich ist stellenweise jedoch irreführend, denn Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankheiten-Versicherung und Co. sind keineswegs deckungsgleich und beliebig gegeneinander austauschbar. Um zu verhindern, dass Sie sich für die „falsche“ Versicherung entscheiden und im Ernstfall nicht ausreichend geschützt sind, stellen wir die Unterschiede zwischen den einzelnen Optionen kurz vor. Genauere Informationen erhalten Sie auf Wunsch in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten.
Der Unterschied zwischen einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf Anhieb nicht leicht zu erkennen, fällt aber dennoch deutlich ins Gewicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren bisherigen Beruf nur noch zu maximal 50 % ausüben können. Die Gründe für das Auftreten der Berufsunfähigkeit sind unerheblich. Es muss kein vollständiger Verlust einer sogenannten Grundfähigkeit nachgewiesen werden. Deswegen sollte die erste Wahl nach Möglichkeit immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Allerdings wird der Gesundheitszustand bei einer Berufsunfähigkeit kritischer bewertet als bei einer Grundfähigkeitsversicherung, so dass auch hier eine professionelle Beratung zu empfehlen ist.
Die Dread Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Versicherung schützt den Versicherten im Fall des Auftretens einer schweren Erkrankung wie Krebs, Herzinfarkt, starken Verläufen von Multiple Sklerose und vielen weiteren schweren Krankheiten. Die genaue Absicherung ist immer abhängig von der Gesellschaft und den entsprechenden Tarifen. Im Leistungsfall erhält der Betroffene eine Einmalzahlung, die er zur freien Verwendung nutzen kann. Anders als bei der Grundfähigkeitsversicherung gibt es hier keine monatliche Rente und die Art der Einschränkung, die durch die Krankheit ausgelöst wird, ist nicht relevant.
Die private Pflegeversicherung schützt vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Mit der Pflegetagegeldversicherung, der Pflegerentenversicherung sowie der Pflegekostenversicherung existieren verschiedene Varianten, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entweder Pflegekosten übernehmen oder Geldbeträge im Sinne einer monatlichen Rente auszahlen. Die Leistungen sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit sowie teilweise von der in Anspruch genommenen Pflegeform. Die Erwerbs- oder Berufsfähigkeit sowie der Verlust von Grundfähigkeiten spielen für den Leistungsfall keine unmittelbare Rolle, sie fließen lediglich in die Bewertung der Pflegebedürftigkeit ein.
Seitdem die private Risikoversicherung in Deutschland das erste Mal vorgestellt wurde, drängen immer mehr Grundfähigkeitsversicherungs-Anbieter auf den Markt. Von ihnen werden regelmäßig neue Tarife und Angebote mit teilweise stark voneinander abweichenden Leistungen, Konditionen und Kosten vorgestellt. Hier den Überblick zu behalten, gelingt meist nur mit einem umfangreichen Grundfähigkeitsversicherungs-Test. Unsere Experten führen diesen mit Ihnen gemeinsam durch, um sicherzugehen, dass Sie bei der Bewertung der einzelnen Anbieter keine relevanten Aspekte vergessen. Für einen ersten Überblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten Fragen, die Sie beim Vergleich beachten sollten, nachfolgend schon einmal auf.
Eine genaue Definition des Begriffs „Grundfähigkeit“ existiert aktuell nicht. Das bedeutet, dass die Versicherer relativ frei entscheiden können, gegen den Verlust welcher Fähigkeiten Sie sich bei ihnen absichern können. Das ist nicht nur unübersichtlich, sondern macht die Tarife teilweise schwer miteinander vergleichbar. Und es wird noch komplizierter: Denn die Anbieter stellen zusätzlich unterschiedliche Basis-, Komfort- und Premium-Tarife vor, bei denen jeweils abweichende Fähigkeiten abgesichert sein können. So können zum Beispiel bei Versicherung A intellektuelle Fähigkeiten im Grundtarif abgedeckt sein, während hierfür bei Versicherung B ein Komfort-Paket gebucht werden muss. Auf Ihren Versicherungsschutz kann das große Auswirkungen haben, weshalb Sie stets genau prüfen sollten, welche elementaren Fähigkeiten tatsächlich abgedeckt sind. Die versicherten Fähigkeiten sind meist in einen sogenannten Fähigkeitskatalog unterteilt. Dazu gehören zum Beispiel:
Einige Versicherungen decken auch eigenverantwortliches Handeln, Autofahren oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie psychische Erkrankungen ab. Diese Fähigkeiten sind aber in den seltensten Fällen bei einem Basis-Tarif inkludiert.
Versicherte Personen gehen in der Regel davon aus, dass ein Versicherer im Leistungsfall immer sofort zahlt. Wer eine seiner wichtigsten Fähigkeiten, wie etwa das Sprechen oder Sehen, einbüßt, möchte schließlich mit einer sofortigen Auszahlung der vereinbarten Rente rechnen können. Leider ist das bei den meisten Anbietern nicht gegeben: Je nach Tarif zahlen die Versicherer laut Marktvergleich üblicherweise erst, wenn eine (oder mehrere) der versicherten Grundfähigkeiten für mindestens 6 (bei Premium-Tarifen) bzw. 12 Monate verloren wurde. Das muss normalerweise durch ein ärztliches Attest belegt werden. Zum Vergleich: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit.
Neben dem langen Prognosezeitraum existiert ein weiteres Problem: Ab wann gilt eine versicherte Grundfähigkeit per Definition als „verloren“? Hier gibt es stellenweise große Unterschiede zwischen den Versicherern: Bei einigen Versicherungen muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Fähigkeit unter gar keinen Umständen mehr ausgeübt werden kann. Bei anderen Anbietern werden Leistungen bereits bei starker Beeinträchtigung ausgezahlt. Ein Beispiel: Geht es um die Fähigkeit „Treppensteigen“ akzeptiert eine Versicherung A den Leistungsfall bereits dann, wenn nur noch ein Stockwerk pro Tag erklommen werden kann. Dieser Umstand wird schließlich als starke Beeinträchtigung eingestuft. Bei einer Versicherung B genügt diese Einschränkung hingegen nicht, denn es liegt kein vollständiger Verlust der Fähigkeit vor. Die Folge: Bei Versicherung A bekommen Sie Leistungen ausgezahlt, bei Versicherung B gehen Sie dagegen leer aus.
Auch die Anzahl der verlorenen Fähigkeiten kann einen Unterschied machen. Bei einigen Anbietern genügt es, eine Fähigkeit zu verlieren, um von der vereinbarten Rente profitieren zu können. Bei anderen Tarifen müssen Sie mindestens eine oder sogar zwei weitere Fähigkeiten verlieren, bevor Sie Ihre Rente erhalten.
Mit der monatlich ausgezahlten Rente haben Sie die Möglichkeit ein eventuell wegfallendes Einkommen zu ersetzen, Ihr Haus behindertengerecht umzubauen oder selbstfinanzierte Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Das gelingt allerdings nur, sofern die vereinbarte Rente auch hoch genug ist. Bei den meisten Anbietern entscheiden Sie selbst, wie hoch die monatlichen Auszahlungen ausfallen und wie lang der Versicherungszeitraum sein soll. Grundsätzlich gilt: Je länger der Versicherer bezahlt und je höher die Rente ist, umso besser sind Sie abgesichert. Jedoch haben beide Faktoren Auswirkungen auf die Kosten der Grundfähigkeitsversicherung.
Viele Kunden suchen nach einer Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen, denn diese können sich entscheidend auf den Versicherungsschutz und die Kosten der Police auswirken. Versicherungsanbieter stellen die Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss, um die individuelle Krankengeschichte des Kunden zu erheben, auf deren Basis sie das Risiko bewerten, welches sie mit der versicherten Person eingehen. In der Regel erschweren Vorerkrankungen die Option auf einen günstigen Tarif mit guten Leistungen. Denn die Anbieter haben die Möglichkeit bestimmte Erkrankungen auszuschließen oder die monatlichen Versicherungsprämien zu erhöhen, um das größere Risiko auszugleichen. Trotzdem gilt: Gesundheitsfragen müssen immer vollständig und korrekt beantwortet werden. Anderenfalls droht die rechtmäßige Leistungsverweigerung durch den Versicherungsanbieter. Wer befürchtet, aufgrund von psychischen Erkrankungen oder anderen bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, keinen Versicherungsschutz zu bekommen, muss sich für eine (meist teurere) Option ohne oder mit reduzierten Gesundheitsfragen entscheiden.
Einer der Gründe dafür, dass die Grundfähigkeitsversicherung oft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung präsentiert wird, besteht darin, dass diese meist günstiger als die BU-Versicherung ist. Insbesondere Personen, die beruflich schwere körperliche (Schreiner, Lagerist, Maschinenführer usw.) oder gefährliche Tätigkeiten (Krankenschwester, Hebammen usw.) ausüben, müssen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung teilweise mit mehreren hundert Euro Prämienzahlung pro Monat rechnen. Die günstige Alternative kommt dagegen häufig mit zweistelligen monatlichen Kosten aus. Die exakte Höhe der Beiträge, die versicherte Personen zu zahlen haben, ist wie immer von verschiedenen Faktoren abhängig:
Für eine optimale Absicherung können eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie ein Inflationsschutz (Beitragsdynamik) sinnvoll sein. Wichtige Information mit Blick auf die Steuer: Sie können die Grundfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen. Bedenken Sie außerdem, dass die ausgezahlte Rente später versteuert werden muss.
Die eigene Arbeitskraft infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit zu verlieren, bedeutet nicht nur ein Stück Lebensqualität einzubüßen – Betroffene stehen in der Regel zusätzlich vor einer ernsthaften existentiellen Bedrohung. Versicherungsangebote sollen das Risiko minimieren, verursachen bisweilen jedoch hohe monatliche Kosten, die sich längst nicht jeder leisten kann. Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine preiswerte Alternative zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sein – wenn sie mit Sorgfalt und Bedacht ausgewählt wird.
Nur wer alle Konditionen berücksichtigt, muss im Ernstfall keine bösen Überraschungen befürchten. Unsere Berater helfen Ihnen gern dabei die für Sie bestmögliche Lösung zu finden: In einem ausführlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf, vergleichen in Frage kommende Angebote und helfen günstige Optionen herauszufiltern. So können Sie mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin – natürlich vollkommen unverbindlich und ohne Abschlusszwang!
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