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Lehrer tragen viel Verantwortung und müssen sich in ihrem Alltag auf ein breites Aufgabenfeld einstellen. Umso besser, wenn sie sich um finanzielle Sicherheit und den eigenen Gesundheitsschutz keine Sorgen machen müssen. Um dies zu gewährleisten, hat der Staat umfassend vorgesorgt. Schließlich werden Lehrer als Beamte bzw. sogenannte Staatsdiener angestellt.
Dadurch profitieren sie von einer guten Bezahlung nach Tarif sowie der Möglichkeit, in die PKV eintreten zu können. Denn die private Krankenversicherung steht verbeamteten Lehrern genauso wie allen anderen Staatsdienern offen. Doch welche Vorteile bringt die private Krankenversicherung für Lehrer und was sollten Referendare beim Abschluss einer PKV berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.
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Es gibt keine spezielle Krankenversicherung, die ausschließlich der Berufsgruppe der Lehrer offenstehen würde. Stattdessen haben Lehrer – genauso wie alle anderen Beamten – in Deutschland die Wahl sich privat oder gesetzlich zu versichern. Zumindest theoretisch.
Denn bei genauerem Hinsehen, kommt es auf die Feinheiten im Angestelltenverhältnis an.
Die größte Auswahl in puncto Krankenversicherung genießen verbeamtete Lehrer sowie auf Probe verbeamtete Lehrer. Da sie den Beamtenstatus tragen, können sie frei wählen, ob sie in der GKV oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein möchten. Weitere Zugangsvoraussetzungen müssen sie nicht erfüllen.
Deutschlandweit steigt die Zahl der angestellten Lehrkräfte, die keine Beamten sind. Doch als Angestellte erhalten sie keinen automatischen Zugang in die PKV.
Demzufolge müssen sie andere Nachweise dafür erbringen, sich privat versichern zu dürfen. In der Regel bedeutet dies, dass sie hierfür ein bestimmtes Jahresentgelt erzielen und nachweisen müssen. Im Jahr 2021 liegt das Mindestgehalt bei 64.350 Euro brutto.
Wer unterhalb dieser Grenze liegt, darf als nicht-verbeamteter Lehrer nicht in die private Krankenversicherung eintreten und muss sich gesetzlich versichern.
Da immer weniger Lehrer für eine Verbeamtung in Frage kommen, nimmt die Zahl an selbstständigen Lehrer stetig zu. Diese sind als Freiberufler tätig, sodass sie sich häufig auf Wunsch privat versichern dürfen. Dafür müssen sie nicht einmal ein Mindesteinkommen nachweisen.
Während des Referendariats sind angehende Lehrer als Staatsdiener angestellt und dadurch als Beamtenanwärter beihilfeberechtigt. Entsprechend dürfen sie sich im Referendariat ohne weitere Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung für Referendare entscheiden.
Selbst dann, wenn sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet werden oder vorhaben, einen gänzlich anderen Beruf zu ergreifen.
Wer verbeamtet wird, hat normalerweise einen Anspruch auf Beihilfe. Diese kann wie eine Art Zuschuss vom Dienstherrn verstanden werden. Wird der Beamte oder die Beamtin krank, übernimmt der Dienstherr die dabei entstehenden Krankheitskosten gemäß der vereinbarten Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe liegt bei Lehrern zwischen 50 und 70 % und wird durch individuelle Faktoren beeinflusst.
Die Beihilfe hat mit Blick auf die Krankenversicherung vor allem eines zur Folge: Lehrer benötigen keine Versicherung, die sämtliche Krankheitskosten übernimmt. Stattdessen genügt ein Tarif, der die nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten absichert. In der GKV werden derartige Beihilfe-Tarife nicht angeboten – in der PKV dagegen schon. So können verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Lehramtsanwärter im Referendariat von einem besonders günstigen Versicherungsschutz profitieren.
Extratipp: Richtig günstig wird die private Krankenversicherung für Lehrer übrigens nach dem Eintritt in die Rente. Bei Pensionären steigt die Beihilfe mit Rentenbeginn nämlich immer auf 70 % an. Dadurch müssen anschließend nur noch 30 % eventueller Krankheitskosten über die Versicherung gedeckt werden – die Tarife werden somit noch einmal deutlich günstiger.
Wer sein Lehramtsstudium abgeschlossen hat und vor dem Referendariat steht, wird von seinem Dienstherrn (fast) wie ein Beamter behandelt. Das bedeutet unter anderem, dass den Lehramtsanwärtern der Zugang zur privaten Krankenversicherung offensteht. Sie haben außerdem Anspruch auf Beihilfe, wodurch sie von besonders günstigen Tarifen in der PKV profitieren.
Bevor man im Referendariat jedoch einen Vertrag bei einem Versicherer unterzeichnet, sollte man sich ausführlich über in Frage kommende Angebote informieren und Tarife vergleichen.
Referendare besitzen zwar einen Anspruch auf Beihilfe, jedoch gilt dieser ausschließlich während des Referendariats. Ob anschließend eine Verbeamtung wartet, steht da oft noch in den Sternen.
Deshalb bieten viele private Krankenversicherungen Referendaren die Möglichkeit, einen besonders günstigen Versicherungsschutz über sogenannte Anwärtertarife zu wählen. Diese sind extra auf die Bedürfnisse von Referendaren zugeschnitten und können helfen, viel Geld zu sparen.
Diese Anwärtertarife in der PKV sind vor allem deshalb so günstig, weil hier noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese werden normalerweise seit dem Jahr 2000 fällig, um mögliche Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Wer sich für einen Anwärtertarif entscheidet, sollte demnach wissen, dass während des Referendariats hierfür keine Rücklagen angehäuft werden. Sollte die Verbeamtung für die Zukunft bereits fest eingeplant sein, kann es unter Umständen sinnvoller sein, sich gegen den preisgünstigen Anwärtertarif für Referendare zu entscheiden und gleich einen Tarif mit Alterungsrückstellungen abzuschließen.
Außerdem wichtig: Sollten Lehramtsanwärter nach Beendigung des Referendariats nicht sofort als Beamte auf Probe eingestellt werden, müssen gegebenenfalls Überbrückungstarife helfen, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Gerade in diesem Zusammenhang sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen. Für den Fall, dass ein Referendar sofort als Beamter auf Probe eingestellt wird, gelingt der Tarifwechsel kinderleicht – oftmals ist sogar nicht einmal eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Manchmal läuft das Leben nicht so schnurgerade, wie man es sich vorgestellt hat. Wer sich als Referendar gegen einen Anwärtertarif und für eine vollwertige private Absicherung entscheidet, sorgt mit einem Beitragszuschlag bereits in jungen Jahren fürs Alter vor. Umso ärgerlicher, wenn die Verbeamtung nach dem Referendariat auf sich warten lässt und die Lehramtsanwärter sich erst einmal wieder gesetzlich versichern müssen. Wechseln sie aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche, gehen alle bereits angesammelten Alterungsrückstellungen verloren. Und wenn es später mit der Rückkehr in die private Krankenversicherung für Beamte klappt, muss überdies wieder eine aufwendige Gesundheitsprüfung abgelegt werden.
Für Referendare kann eine Anwartschaftsversicherung eine zusätzliche Absicherung bieten. Mit der kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung schützen sie bereits gezahlte Rückstellungsbeiträge, falls sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen.
In der großen Anwartschaftsversicherung zahlen Sie außerdem weiterhin Alterungsrückstellungsbeiträge ein – nach der Rückkehr in die private Krankenversicherung wartet so ein zusätzliches finanzielles Polster fürs Alter auf Sie. Zu den Möglichkeiten der Anwartschaftsversicherung für Referendare informieren Sie unsere PKV-Partner ebenfalls gern.
Wer als Lehrer in der GKV versichert ist, bekommt automatisch einen Rundumschutz für seine Familie. Kinder bis 25 Jahre sind kostenfrei mitversichert. Das mag zunächst verlockend klingen und für die gesetzlichen Krankenkassen sprechen. Tatsächlich bieten aber auch viele private Krankenkassen äußerst attraktive Konditionen für alle, die Nachwuchs planen und/oder heiraten möchten.
So erhöht sich für Beamte ab der Geburt des zweiten Kindes die Beihilfe und steigt auf 70 % an (abhängig vom Bundesland). Dadurch können sie in der privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif wechseln, weil sie nur noch 30 % der anfallenden Krankheitskosten abdecken müssen. Gleichzeitig können Kinder besonders günstig versichert werden. Bis zum Alter von 25 Jahren haben nämlich auch sie einen Anspruch auf Beihilfe – und zwar von bis zu 80 %. Bei ihrer privaten Krankenversicherung müssen also nur noch 20 % berücksichtigt werden. Hier warten ebenfalls zahlreiche attraktive Tarife.
Gleiches gilt für Ehepartner von Lehrern. Solange keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und ein gewisses Einkommen nicht überschritten wird, liegt eine Beihilfeberechtigung vor und es winken günstige private Versicherungstarife.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind für alle gleich und werden nach der Höhe des Einkommens berechnet. Für die meisten Lehrer bedeutet dies, dass sie rund 14.6 % plus Zusatzbeitrag plus Beitrag zur Pflegeversicherung einkalkulieren müssen. In der privaten Krankenversicherung ist die Rechnung etwas komplizierter: Wie viel Referendare und Lehrer für die Krankenversicherung zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab.
Pauschale Angaben zu den Kosten für eine private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer sind daher nicht möglich. Da jedoch die Angebote der Versicherer entscheidend dazu beitragen, wie viel Sie monatlich für Ihre Krankenversicherung bezahlen müssen, empfehlen wir Ihnen einen Vergleich mehrerer privaten Krankenversicherungen.
Ob Beamtenanwärter im Referendariat oder verbeamtete Lehrkraft – dank Beihilfe ist die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Schließlich warten hier nicht nur deutlich mehr Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse – auch die Beiträge für die Versicherung liegen durch die Beihilfe weit unter dem, was Lehrkräfte und Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssten.
Trotzdem raten wir Ihnen dazu, bei in Frage kommenden Versicherungen nicht nur auf die Kosten zu achten. Es gibt immer wieder private Versicherer, die insbesondere Beamtenanwärter mit attraktiven Lockangeboten ködern, bei denen sie auf lange Sicht draufzahlen. Die Experten für private Krankenversicherungen unserer Partner kennen diese Tricks und bewahren Sie vor möglichen Fallstricken. Sprechen Sie uns an!
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