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Chefarztbehandlung, zuzahlungsfreie Medikamente, minimale Wartezeiten bei Arztterminen – gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bietet die private Krankenversicherung etliche Vorzüge. Kein Wunder, dass immer mehr Versicherungspflichtige in die PKV wechseln wollen. Doch dies ist nicht ohne weiteres möglich.
Wer sich privat versichern möchte, muss schließlich eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Beruf, Einkommen und der eigene Gesundheitszustand sind dabei von entscheidender Bedeutung. Mehr erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
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In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, eine gültige Krankenversicherung besitzen muss. Dabei stehen mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung grundsätzlich zwei, nach vollkommen verschiedenen Prinzipien arbeitende Möglichkeiten offen.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip und funktioniert dementsprechend nur, wenn möglichst viele Versicherte angeschlossen sind.
Hier zahlen nämlich alle Versicherten in denselben Topf ein, aus dem wiederum sämtliche Leistungen bezahlt werden. Die Beitragshöhe bemisst sich am Einkommen des Versicherten; alle Mitglieder erhalten dieselben Leistungen.
Die private Krankenversicherung arbeitet dagegen nach dem Äquivalenzprinzip. Vereinfacht gesagt, gibt es hier für jeden Versicherten einen eigenen Topf, aus dem die individuellen Gesundheitsleistungen bezahlt werden.
Dieses Prinzip ist überaus attraktiv, da es gleichzeitig bessere Leistungen und Einsparungen bei den Beiträgen ermöglicht. Denn wie hoch die monatlichen Beitragskosten ausfallen, hängt in der PKV nicht vom Einkommen, sondern unter anderem vom gewünschten Tarif ab.
Vergleicht man die beiden Krankenversicherungen sowie ihre Systeme miteinander, wird klar, dass der Gesetzgeber keine wirkliche Wahlfreiheit anbieten kann. Es wäre daher zu befürchten, dass sich viele Versicherte für die PKV entscheiden. Deshalb wird für die meisten Versicherungspflichtigen in Deutschland offiziell vorgeschrieben, dass sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die PKV als alternative Option wählbar – wer diese erfüllt, kann aus der GKV austreten und zu einem privaten Versicherer wechseln.
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Den einfachsten Einstieg in eine private Krankenversicherung bietet die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufs- bzw. Personengruppe. Wer sich als Erwerbstätiger in einer der folgenden Gruppen einordnen kann, darf sich (fast) immer automatisch privat versichern:
Studenten sind zwar noch nicht erwerbstätig und haben meist auch noch kein festes Einkommen, dürfen sich jedoch über eine Sonderregelung freuen. Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und direkt ab Studienbeginn privat versichert sein. Dadurch profitieren sie von besseren Leistungen und früher begonnenen Alterungsrückstellungen. Besonders attraktiv ist das für Studenten, die ohnehin planen, sich nach dem Studium privat zu versichern. Bis zum 25 Lebensjahr können Studenten, deren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, über diese noch kostenfrei mitversichert werden.
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Ausnahmen bei den soeben benannten Berufs- bzw. Personengruppen gibt es bei einigen Freiberuflern. Landwirte, Künstler und Publizisten haben eine Art Sonderstellung inne, denn obwohl sie selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, besteht für sie eine Versicherungspflicht in der GKV. Richter sind dagegen zwar nicht verbeamtet, können sich als beihilfeberechtigte Personen aber dennoch privat absichern.
Auch bei Medizinern wird deutlich, wie knifflig es manchmal ist, die Bedingungen für den Wechsel von der GKV in den privaten Versicherungsschutz zu durchschauen. Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis werden wie Selbstständige behandelt und dürfen in die private Krankenkasse wechseln. Angestellte Ärzte wiederum nicht – für sie besteht die gesetzliche Versicherungspflicht.
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Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben keine Wahlfreiheit und sind dauerhaft an die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gebunden. Es sei denn, sie beziehen als Arbeitnehmer ein Einkommen, das oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze definiert, bis zu welcher Einkommenshöhe angestellte Arbeitnehmer sich verpflichtend in der GKV versichern lassen müssen. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, wobei der ausschlaggebende Betrag bzw. die Einkommenshöhe sich tendenziell weiter nach oben verschiebt:
Bis zum Jahr 2002 entsprach die Versicherungspflichtgrenze der Beitragsbemessungsgrenze – beide Begriffe werden deshalb häufig noch immer miteinander verwechselt. Seit 2003 legt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze lediglich fest, welchen maximalen Beitrag ein Versicherter in der GKV zu zahlen hat. Dieser Wert liegt seit einigen Jahren unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Selbst wenn man den monatlich größtmöglichen Beitrag in der GKV bezahlen muss, erfüllt man also nicht automatisch die Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung.
Angesichts der Umstellung von der Beitragsbemessungsgrenze auf die Versicherungspflichtgrenze wurden Sonderregelungen für Versicherte eingeführt, die zum damaligen Zeitpunkt privat versichert waren, durch die Umstellung jedoch wieder in die Versicherungspflicht der GKV gerutscht wären. Für sie existiert bis heute eine besondere Versicherungspflichtgrenze.
Eigentlich klingt es ganz einfach: Wer als angestellter Arbeitnehmer nicht mehr Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein möchte und stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln will, muss ein regelmäßiges Arbeitsentgelt nachweisen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Doch auch hier warten einige Fallstricke. Denn nicht alles, was man als Einnahmen verbucht, kann angerechnet werden.
Diese Einkünfte werden für die Prüfung der Versicherungspflicht berücksichtigt:
Die wichtigste Maßgabe zur Berechnung des Einkommens bzw. zur Klärung der Frage, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht, ist die Regelmäßigkeit der Einnahmen. Zuschläge, Boni oder Überstundenvergütungen, die nicht regelmäßig gezahlt werden, können nicht berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Familienzuschläge. Bei Arbeitnehmern, deren Bezüge schwanken, muss eine gewissenhafte Schätzung erfolgen.
Das hohe Einkommen, das für die private Krankenversicherung als Voraussetzung nachgewiesen werden muss, ist immer für zwölf Monate im Voraus zu berechnen. Dabei ist normalerweise der Jahreswechsel ausschlaggebend. Es gibt aber auch Situationen, in denen die Berechnung unabhängig vom Kalenderjahr erfolgt:
Sollte sich bei diesen Gelegenheiten herausstellen, dass Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechseln dürfen, gilt diese Erlaubnis nicht sofort, sondern erst im Folgejahr.
Beispiel: Durch eine Gehaltserhöhung ab August 2021 überschreiten Sie als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze und rutschen dadurch aus der Versicherungspflicht. Bis zum Ablauf des Jahres 2021 bleiben Sie jedoch weiterhin in der GKV versichert – erst ab 2022 können Sie auf Wunsch privat versichert sein. Ab dann gelten Sie nämlich als versicherungsfrei. Allerdings nur, sofern Ihr Einkommen auch weiterhin über der Grenze liegt.
Vorteil für Jobwechsler: Wer ein neues Angestelltenverhältnis beginnt und dabei von vornherein die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, gilt umgehend als versicherungsfrei. Das bedeutet, dass er bzw. sie sofort von der GKV in die PKV wechseln könnte – unabhängig davon, welche Krankenversicherung bzw. Versicherungspflicht vorher bestand.
Sie möchten zukünftig gern privat versichert sein und erfüllen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen? In diesem Fall haben Sie die wichtigsten Hürden schon einmal genommen. Doch auch der Versicherer hat noch ein Wörtchen mitzureden. Anders als bei der GKV, wo jeder Versicherte ein Recht auf Aufnahme hat, können die Versicherer bei privaten Versicherungen selbst entscheiden, wen sie aufnehmen und wen nicht. Schließlich müssen sie sicherstellen, dass ihre Krankenversicherung wirtschaftlich arbeitet und alle erwarteten Leistungen erbringen kann.
Deshalb muss bei den privaten Versicherern in der Regel immer eine sogenannte Gesundheitsprüfung mit verschiedenen Fragen zur individuellen Krankengeschichte durchlaufen werden. Im besten Fall sind Sie völlig gesund und können einen günstigen Tarif für eine private Krankenvollversicherung abschließen. Haben Sie bereits Vorerkrankungen, kann es passieren, dass der Versicherer von Ihnen höhere PKV-Beiträge verlangt oder bestimmte Krankheitsbilder ausschließt. Nur in den seltensten Fällen werden Antragsteller bei einer Krankenversicherung komplett abgelehnt. Und selbst dann hätten Sie noch Möglichkeiten, aufgenommen zu werden – zum Beispiel im sogenannten Basistarif.
Im Basistarif besteht ein Annahmezwang, was bedeutet, dass die Versicherer jeden Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätigen, der über die Zugangsberechtigung zur PKV verfügt, aufnehmen müssen. Und zwar ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge. Allerdings bietet der Basistarif nicht unbedingt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, da er mehr oder weniger mit den Angeboten der gesetzlichen Kasse zu vergleichen ist.
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