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Eine private Unfallversicherung wird von zahlreichen Menschen abgeschlossen und im Schadensfall durch einen Unfall in Anspruch genommen. Die erbrachten Leistungen liegen jährlich im siebenstelligen Bereich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zahlt, sind bei einer privaten Unfallversicherung Unfälle aller Art versichert; sei es bei der Arbeit, im Sport oder im Haushalt. Dennoch erhält nicht jeder verunglückte Versicherte bei Unfällen automatisch eine finanzielle Entschädigung durch die Versicherung. Gezahlt wird in der Regel nur dann, wenn wirklich eine gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleibt. Eine Schmerzensgeld-Unfallversicherung, d. h. eine Versicherung, die auch ohne Invalidität einen Schadenersatz für immaterielle Schäden bzw. Schmerzen erbringt, schließt diese Lücke.
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Eine Schmerzensgeld-Unfallversicherung ist eine private Unfallversicherung, die den Betroffenen unabhängig von der Invaliditätsleistung bei vertraglich inkludierten Unfällen und gesundheitlichen Schäden ein zuvor vereinbartes Verletztengeld / Schmerzensgeld zahlt. Wird der Unfall oder Verkehrsunfall durch eine andere Person verursacht, erhält der Geschädigte die Leistungen zusätzlich zum Schadenersatz der gegnerischen Versicherung.
Rund 9,8 Millionen Menschen in Deutschland verletzen sich jährlich bei Unfällen, die meisten davon passieren in der Freizeit oder im Haushalt und zählen somit nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst wenn es sich um einen sogenannten Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt, wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft erst dann eine Rente gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Betroffene mit schweren Verletzungen, die unter diesem Wert liegen, gehen leer aus. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sorgt durch eine einmalige Kapitalleistung oder eine monatliche Rente für maximale Absicherung im Ernstfall.
Dennoch führt nicht jeder Unfall gleich zu einer Invalidität oder bleibenden Schäden, kann für den Versicherten aber trotzdem erhebliche Kosten nach sich ziehen. Sind keine anderen Leistungen wie z. B. Schmerzensgeld oder die (anteilige) Kostenübernahme kosmetischer Operationen vereinbart, muss der Versicherte die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Schmerzensgeld-Unfallversicherung stellen Sie sicher, dass Sie in jedem Fall einen Anspruch auf Entschädigung haben und die finanziellen Konsequenzen des Unfalls abgemildert werden.
Welche
Nicht alle Unfallversicherungen bieten eine Schmerzensgeld-Unfallversicherung an, so dass ein Anbieter-Vergleich vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung durchaus zu empfehlen ist. Große Versicherungen wie die Basler, die Hanse Merkur, die Dialog oder die Ergo zahlen in der Regel Schmerzensgeld bei einem Unfall. Dieses ist allerdings nicht automatisch in den Versicherungsleistungen beinhaltet, sondern muss als Zusatzleistung in den Vertrag aufgenommen bzw. im Rahmen eines umfangreicheren Tarifs abgeschlossen werden. So ist beispielsweise beim Gold-Tarif der Basler-Versicherung von vornherein die Zahlung eines Schmerzensgelds enthalten. – Muss immer als seperater Punkt dazu genommen werden.
Je nach Versicherungsgesellschaft differenzieren sich die versicherten Schäden. Ist die Zahlung eines Schmerzensgeldes vorgesehen, zahlt die zuständige Unfallversicherung auch Schmerzensgeld nach Knochenbrüchen. Grob unterschieden wird zwischen folgenden Bereichen:
Eine private Unfallversicherung zahlt in erster Linie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Unfälle. Dennoch gibt es mittlerweile einige Anbieter, die auch im Falle unterschiedlicher Infektionskrankheiten finanzielle Leistungen gewähren. Dazu gehören in der Regel auch Tröpfcheninfektionen, die zu grippalen Infekten, Influenza (Grippe) oder COVID-19 führen. Sollten Sie bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, finden Sie die relevanten Informationen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Beim Abschluss einer neuen Versicherung sollten Sie unbedingt die Leistungen mehrerer Versicherungen vergleichen oder am besten gleich die Beratung eines unabhängigen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen. So können auch bei vertraglich inkludierten Tröpfcheninfektionen Fallen im Kleingedruckten verborgen sein. Schließlich handelt es sich bei SARS-CoV-2 um ein neuartiges Virus, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch nicht aufgeführt ist.
Ist die Zahlung eines Schmerzensgelds vertraglich festgelegt, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn der Unfall in der Schmerzensgeldtabelle der Versicherung gelistet ist. Dabei wird ein Unfall als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert, durch das der Geschädigte unfreiwillig eine Beeinträchtigung seiner Gesundheit erlangt. Weiterhin muss ein objektiver Bericht des behandelnden Arztes innerhalb der vertraglich angegebenen Frist bei der Versicherung vorliegen. Besteht ein Anspruch auf Leistung, darf dieser nicht mit den restlichen versicherten Leistungen und den Leistungen öffentlicher Kostenträger verrechnet werden. Im Falle einer Invalidität wird also nicht nur die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sondern zusätzlich auch das Schmerzensgeld.
Ist es zu einem privaten Unfall oder einem Arbeitsunfall gekommen, muss der Versicherte einer sogenannten Mitwirkungspflicht bzw. Obliegenheit nachkommen, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung geltend machen zu können. Diese beinhaltet:
Der Zahlbetrag wird in der Schmerzensgeldtabelle des jeweiligen Versicherers aufgeführt; bei mehreren Verletzungen mit unterschiedlichen Beträgen richtet sich die ausgezahlte Summe nach der körperlichen Beeinträchtigung, für welche die höchste Leistung festgelegt wurde. Die Höhe der Leistung bei Invalidität wird – unabhängig vom Verletztengeld – nach der sogenannten Gliedertaxe berechnet, die prozentual festlegt, wie hoch der Invaliditätsgrad nach einer bestimmten Verletzung ist. So werden bei vielen Anbietern z. B. beim Verlust eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt, wohingegen der Verlust eines Beines unterhalb vom Knie mit 50 Prozent veranschlagt wird.
Der Zahlbetrag wird in der Schmerzensgeldtabelle des jeweiligen Versicherers aufgeführt; bei mehreren Verletzungen mit unterschiedlichen Beträgen richtet sich die ausgezahlte Summe nach der körperlichen Beeinträchtigung, für welche die höchste Leistung festgelegt wurde. Die Höhe der Leistung bei Invalidität wird – unabhängig vom Verletztengeld – nach der sogenannten Gliedertaxe berechnet, die prozentual festlegt, wie hoch der Invaliditätsgrad nach einer bestimmten Verletzung ist. So werden bei vielen Anbietern z. B. beim Verlust eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt, wohingegen der Verlust eines Beines unterhalb vom Knie mit 50 Prozent veranschlagt wird.
Wie bereits erwähnt, wird ein Unfall als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert. Im engsten Sinne wäre es durch die fehlende Einwirkung von außen somit ausgeschlossen, dass die Unfallversicherung Schmerzensgeld bei einem Bänderriss zahlt, den sich der Betroffene durch Umknicken beim Joggen zugezogen hat. Nicht jede Sportverletzung zählt als Unfall im Sinne der allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB). Gleiches gilt für Unfälle durch Übermüdung oder Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkohol, Medikamenten oder Drogen oder einer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit durch Demenz, Alzheimer oder andere das Bewusstsein beeinflussende Krankheiten. Wichtig ist es daher, ein Angebot zu wählen, das den Unfallbegriff erweitert und ebenfalls Unfälle durch Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen oder als Folge schwerwiegender Krankheiten beinhaltet.
Einige Versicherungen gewährleisten zusätzlich zu den reinen Unfallfolgen auch Leistungen nach Impfschäden, Infektionen, ärztlichen Behandlungsfehlern, Insektenstichen oder Tierbissen. Je umfangreicher der Versicherungsschutz, in desto mehr Fällen wird Schmerzensgeld gezahlt. Ein Leistungsvergleich lohnt sich also immer.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften müssen vor Abschluss eines Vertrags bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bestehen gravierende Vorerkrankungen, mindern diese im schlimmsten Fall die Versicherungsleistung bzw. das Schmerzensgeld. Dieser sogenannte Mitwirkungsanteil sollte so gering wie möglich ausfallen oder am besten gar nicht im Vertrag enthalten sein. Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten Unfall-Tarife ohne Gesundheitsfragen bzw. Mitwirkung an, fordern dafür aber höhere Beiträge.
Wie bei allen Versicherungen ist es auch beim Abschluss einer Versicherung mit Schmerzensgeld schwierig, allein und ohne professionelle Beratung die richtige Versicherungslösung zu finden. Dies gilt sowohl für den Baustein Schmerzensgeld als auch eventuell sinnvolle Zusatzleistungen der Unfallversicherung. Während für den Alleinverdiener einer Familie eine Todesfallleistung zur familiären Absicherung durchaus sinnvoll ist, profitiert ein Alleinlebender mit nur einem Gehalt im Falle einer Invalidität eher von einer regelmäßigen monatlichen Rente. Nennen Sie uns doch einfach Ihr Anliegen und wir sorgen dafür, dass Ihre neue Versicherung individuell auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten wird.
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