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Saubere, gepflegte Zähne sind die wichtigste Voraussetzung für ein strahlendes Lächeln. Allerdings reichen regelmäßiges Zähneputzen und jährliche Kontrollbesuche beim Zahnarzt für schöne Zähne oft nicht aus: Ob durch Veranlagung, Erkrankungen oder Unfälle – für die meisten Menschen werden früher oder später umfassende Zahnbehandlungen erforderlich. Dabei gilt vor allem eines: Ganz gleich, ob Sie eine Füllung, ein Implantat oder eine kieferorthopädische Behandlung benötigen – es wird teuer. Denn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt lediglich die Kosten für die Standardversorgung und das auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Den Rest müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, Sie haben eine Zahnzusatzversicherung. In diesem Fall dürfen Sie mit einer Kostenübernahme von bis zu 100 % rechnen. Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten, garantieren Ihnen optimale Konditionen. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei einen Vergleich der Zahnzusatzversicherungen durchzuführen und so die beste Versicherung zu finden.
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Die private Zahnzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die zu den Krankenzusatzversicherungen gehört. Sie soll die Lücken bei der Kostenübernahme im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen schließen. Dafür übernimmt sie je nach Tarif 80 %, 90 % oder 100 % der Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden. Allerdings gelten bei den verschiedenen Versicherungen sehr unterschiedliche Bedingungen, Ausschlusskriterien und Kosten. Deshalb ist nicht jede Zahnzusatzversicherung sinnvoll und ein umfassender Vergleich vor dem Abschluss immer ratsam.
Gesetzliche Krankenkassen arbeiten nach einem einfachen Prinzip: Sie übernehmen die Kosten für notwendige Behandlungen, sofern diese zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind. Das bedeutet, dass die GKV normalerweise nur die Kosten für Standardbehandlungen (Regelversorgung) zahlen – für Extras müssen die Versicherten selbst ins Portemonnaie greifen. Bei Zahnersatz gilt bislang: Die GVK übernehmen bis zu 50 % der Kosten für die Regelversorgung. Einzige Ausnahme: Wer ein gepflegtes Bonusheft besitzt und für die letzten fünf Jahre alle Stempel nachweisen kann, darf sich über einen Kostenzuschuss von bis zu 60 % freuen. Ist das Bonusheft zehn Jahre lang gepflegt worden, steigt der Zuschuss auf 65 %. Zudem gibt es ab Oktober 2020 eine Aufstockung: Die Kostenübernahme der GKV steigt auf 60 % (bzw. 70 % und 75 % für Bonusheftbesitzer).
Eine Kostenübernahme von bis zu 50 oder 60 % bei den gesetzlichen Krankenversicherungen – das klingt zunächst einmal nicht schlecht. Bei genauem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass der verbleibende Eigenanteil bei einigen Behandlungen trotzdem ziemlich hoch ist. Zudem dürften die meisten Patienten sich gegen die Regelversorgung entscheiden wollen. Hier gehören schließlich Amalgam-Füllungen, metallische Kronen oder metallische Brücken zum Standard. Wer stattdessen Keramik-Füllungen oder Implantate wünscht, muss mit deutlich höheren Selbstkosten rechnen. Die können mitunter im fünfstelligen Bereich liegen. Sie haben häufiger mit Zahnproblemen zu kämpfen? Dann können Sie sich schnell ausrechnen, was hier an Kosten auf Sie zukommen kann.
Sie fragen sich, ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist? Unsere Antwort lautet: nicht in jedem Fall. Denn die Kosten für die Versicherung sind bisweilen sehr hoch und können beispielsweise bei einem Tarif, der 100 % Kostenerstattung bietet, monatlich bei 50,00 Euro und mehr liegen. Aufs Jahr hochgerechnet zahlen Sie also mindestens 600,00 Euro. Fallen keine größeren Zahnbehandlungen an, für die Sie eine Kostenerstattung benötigen, ist das eine beachtliche Summe. Sofern Sie tendenziell eher selten teure Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen müssen, kann es also sein, dass sich der Abschluss der Versicherung nicht lohnt.
Anders sieht es dagegen oftmals bei einer Zahnzusatzversicherung für Familien aus: Weil viele Versicherer kieferorthopädische Behandlungen von Kindern inkludieren, können Sie binnen kürzester Zeit hohe Kosten einsparen. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie erfahrungsgemäß eher krankheitsanfällige Zähne haben. Doch Vorsicht: Sollten Sie von Ihrem Zahnarzt bereits darüber informiert worden sein, dass demnächst ein teurer Zahnersatz nötig werden wird, lohnt sich der Abschluss der Zahnzusatzversicherung nicht. Die meisten Anbieter übernehmen hier die Kosten nämlich nicht. Umso wichtiger ist demnach der Zahnzusatzversicherungen-Vergleich: Denn nur mit einem Vergleich können Sie individuell prüfen, ob ein Tarif Ihren Anforderungen entspricht oder nicht.
Die Stiftung Warentest hat 2020 insgesamt 249 Zahnzusatzversicherungen getestet. Deren Basispaket an Leistungen fällt relativ ähnlich aus. Wie bei anderen Krankenzusatzversicherungen haben einige Anbieter jedoch mehr für ihre Kunden in petto als andere. Wichtig: Unabhängig davon, welche Leistungen ein Versicherer bietet – die Höhe der Erstattung aller Behandlungskosten sollten Sie unbedingt vergleichen. Schwierig sind vor allem Angebote, die einen „Festzuschuss in doppelter Höhe der Krankenkassenerstattung“ versprechen. Dieser Betrag ist in den meisten Fällen viel zu gering und lohnt sich für Sie nicht.
Als Zahnbehandlungen werden beispielsweise Füllungen (Inlays), Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder auch die Fissurenversiegelungen eingestuft. Weil auch hier gilt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur rund die Hälfte der Regelversorgung übernehmen, dürfen Sie damit rechnen, dass die GKV sich an einer Amalgam-Füllung mit rund 50,00 Euro beteiligen. Eine dunkle Amalgam-Füllung ist allerdings deutlich weniger ansehnlich als ein hochwertiges Keramik-Inlay. Dieses ist wiederum um ein Vielfaches teurer. Damit Sie die Kosten hierfür nicht selbst bezahlen müssen, sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung wählen, die angibt für hochpreisige Inlays zu leisten.
Wenn ein Zahn so stark geschädigt ist, dass er sogar mit einer zahnmedizinischen Behandlung nicht wiederhergestellt werden kann, wird es fast immer teuer. Kronen, Implantate und Brücken werden von den GKV nur anteilig übernommen und dann auch nur in minimalistischer Standardausführung. Wünschen Sie mehr Komfort oder eine ästhetischere Optik, wird es für Sie teuer. Deshalb sollte die Zahnzusatzversicherung diesen Bereich unbedingt abdecken und entweder die vollen oder zumindest einen großen Teil Ihrer Eigenkosten übernehmen.
Kinder und Jugendliche brauchen häufig eine lose oder feste Zahnspange bzw. Zahnklammer. Denn mit dieser lassen sich Zahn- oder Kieferfehlstellungen korrigieren. Um die Bezuschussung durch die Krankenkasse berechnen zu können, erfolgt zunächst jedoch eine Einstufung der Fehlstellung. Dafür wurden die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) entwickelt. Diese reichen von KIG 1 bis KIG 5, wobei KIG 5 die höchste Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung symbolisiert. Die Krankenkassen übernehmen Teilleistungen ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe 3 und aufwärts, bei Diagnosestellungen unterhalb dieser Gruppe, zahlt die Kasse nichts. Doch selbst wenn eine Erstattung bewilligt wird, gilt: Weil kieferorthopädische Behandlungen meist lange dauern, ist die finanzielle Belastung für Sie als Eltern enorm. Viele private Versicherer inkludieren deshalb in ihre Zahnzusatzversicherung den Kieferorthopäden bzw. die kieferorthopädische Behandlung – teilweise sogar für Erwachsene. Sie sollten allerdings unbedingt berücksichtigen, ob es eine Altersbegrenzung gibt und ob lediglich KIG 3- 5 oder auch KIG 1- 2 inkludiert sind.
Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Festzuschuss für zahnprophylaktische Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Zahnsteinentfernung oder eine professionelle Zahnreinigung. Doch Vorsicht: Obwohl viele Versicherer mit dieser Zahnzusatzversicherung-Sofortleistung werben, ist diese nicht zwangsläufig ein Vorteil. Der Grund: Auch viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Kunden mittlerweile die Möglichkeit Zuschüsse für professionelle Zahnreinigungen und Co. zu bekommen. Darüber hinaus gibt es die Reinigung bereits ab 80,00 Euro – ein Betrag, den die meisten auch ohne Versicherung bezahlen können.
Wir werden häufig auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit angesprochen. Leider bieten die meisten Versicherer ihren Kunden dieses Extra nicht an. Doch was bedeutet eigentlich Wartezeit und warum ist sie für die späteren Leistungen einer Versicherung so wichtig? Hinter dem Begriff Wartezeit verbirgt sich ein exakt festgelegter Zeitraum im Anschluss an den Versicherungsabschluss, in dem der Versicherungsanbieter nicht leisten muss. Dadurch sollen Betrugsversuche ausgeschlossen werden. Für Sie als ehrlichen Versicherten bedeutet die Wartezeit aber folgendes: Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums einen Zahnersatz benötigen, müssen Sie diesen und die Behandlung trotz Versicherung selbst zahlen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit deshalb mehr? Diese Frage muss individuell beantwortet werden: Verzichtet ein Versicherer auf die Wartezeit, bedeutet das meist höhere Kosten oder anderweitige Leistungsausschlüsse. Ob Familien-Zahnzusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung für Studenten – wir prüfen, ob Sie mit oder ohne Wartezeit besser beraten sind.
Neben der Wartezeit sorgen auch die sogenannten Gesundheitsfragen bzw. die Gesundheitsprüfung häufig für Unklarheiten. Müssen alle dort gestellten Fragen wirklich wahrheitsgemäß beantwortet werden und welche Folgen haben sie für meinen Versicherungsstatus? Ganz einfach: Auch Versicherungen möchten sich absichern. Entsprechend versuchen sie Ihren Gesundheitszustand bzw. den Ihrer Zähne vor einem Vertragsabschluss möglichst genau einschätzen zu können. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen können Sie also nicht vermeiden. Dabei ist es unerlässlich, dass Sie ehrlich antworten. Denn sind ihre Angaben falsch, unvollständig oder unkorrekt, kann es passieren, dass Sie den Schutz durch die private Zahnzusatzversicherung verlieren.
Die Gesundheitsfragen behandeln meist den Status Ihrer Zahngesundheit: Fehlende Zähne, bereits existierender Zahnersatz, das Alter von Brücken oder Kronen – wenn Sie nicht genau Bescheid wissen, sollten Sie Ihren Zahnarzt kontaktieren. Oder sich gleich für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung entscheiden. Allerdings gilt: Entsprechende Tarife sind wie so oft meist etwas teurer, weshalb wir auch hier zu einem umfangreichen Zahnzusatzversicherung-Vergleich raten.
Wer sich für eine private Zahnzusatzversicherung entscheidet, geht davon aus, dass spätestens ab dem Überschreiten der Wartezeit sämtliche Kosten für Zahnersatz und Co. gemäß den vereinbarten Konditionen durch die Zusatzversicherung übernommen werden. Leider stimmt das nur bedingt: Denn neben der Wartezeit arbeiten die meisten Anbieter mit weiteren Leistungsbegrenzungen. Die Rede ist hierbei von den sogenannten Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren. Soll heißen: Die Versicherungen zahlen nur bis zum Betrag der Erstattungsgrenze. Und die wird teilweise so niedrig angesetzt, dass sich der Versicherungsabschluss kaum lohnt.
Die meisten Anbieter legen Erstattungsgrenzen für die ersten vier Jahre fest. Die sollten in Ihrem Interesse möglichst hoch sein: Ein maximaler Erstattungsbetrag von 750,00 Euro im ersten Jahr kann bei einer kostspieligen Behandlung ein sprichwörtlicher Tropfen auf den heißen Stein sein – vor allem, wenn der Tarif selbst mehrere hundert Euro jährlich kostet. In einem Zahnzusatzversicherung-Vergleich sollten die Erstattungsgrenzen unbedingt genau unter die Lupe genommen werden.
Wer mit den Leistungen seiner gesetzlichen Krankenversicherung nicht zufrieden ist und sich im Bereich Kieferorthopädie oder Zahnersatz kostentechnisch abgesichert wissen möchte, ist bei einer privaten Zusatzversicherung nicht immer an der richtigen Adresse. Der Grund: Viele Tarife haben harte Ausschlusskriterien. Diese variieren überdies von Unternehmen zu Unternehmen: Fehlende Zähne sind ein häufiger Ausschlussgrund, doch auch in die Jahre gekommener Zahnersatz oder herausnehmbare Prothesen können schwierig werden. Mitunter können Sie sich mit derartigen Voraussetzungen zwar versichern, allerdings sind die Tarife dann oft nicht mehr günstig. Gerade hier gilt es das Preis-Leistungs-Verhältnis abzuwägen.
Wenn Sie als Eltern für Ihre Kinder oder die gesamte Familie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, sollten Sie die Kosten der verschiedenen Tarife sorgfältig miteinander vergleichen. Insbesondere die Testsieger bei Stiftung Warentest sind mit Vorsicht zu genießen, denn die Kosten der Tarife wurden als Testkriterium in den Zahnzusatzversicherung-Vergleich nicht inkludiert. Der dort beschriebene Testsieger muss für Sie entsprechend nicht die beste Option sein.
Gute Versicherungen berechnen ihre Tarife mit Blick auf die Leistungen, die sie ihren Kunden offerieren. Im Falle der zahnmedizinischen Versorgung betrifft das sowohl die Behandlungsleistungen (zum Beispiel die Zulage für Kunststoff-Füllungen oder eine professionelle Zahnreinigung) sowie die Höhe der Kostenübernahme. Je mehr Leistungen inkludiert sind und je höher die erstatteten Beträge, umso teurer wird normalerweise auch der Tarif. Dasselbe gilt mit Blick aufs Eintrittsalter des Versicherten: Je älter der Versicherte ist, umso mehr muss er monatlich bezahlen.
Wir möchten, dass Sie Ihr Lächeln nicht verlieren. Deshalb wollen wir Ihnen in puncto Zahnzusatzversicherung-Vergleich weiterhelfen: Für Sie finden wir die besten Tarife mit kurzen Wartezeiten, hohen Erstattungsgrenzen und fairen Konditionen. Dabei vergleichen wir ausschließlich geprüfte und sichere Anbieter, damit Sie sich im Ernstfall auf die sofortige Leistung verlassen können. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute und gemeinsam prüfen wir Ihren individuellen Bedarf sowie dazu passende Top-Tarife. Was unsere Beratung kostet? Den Vergleich der Zusatzversicherungen bekommen Sie bei uns gratis und unverbindlich. Das bedeutet: Einen Vertrag schließen Sie nur ab, wenn Sie mit einem der Angebote zu 100 % zufrieden sind. Dafür stehen unsere erfahrenen und unabhängigen Berater ein – probieren Sie es gleich aus und vereinbaren Sie einen Termin.
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