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Eine Zusatzversicherung für Homöopathie lohnt sich für alle, die schulmedizinische Behandlungen durch natur- bzw. alternativmedizinische Therapien unterstützen möchten. Bisher haben die gesetzlichen Krankenversicherungen diese Behandlungen nur eingeschränkt bezahlt und zukünftig könnten die Zuzahlungen sogar komplett wegfallen. Mit der Zusatzversicherung für Homöopathie bzw. einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können Sie verschiedene Behandlungsmethoden aus der Naturheilkunde in Anspruch nehmen und sich die Kosten erstatten lassen.
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Damit die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker, Homöopathen oder Arzt für Naturheilverfahren nicht aus eigener Tasche gestemmt werden müssen, wurde die private Heilpraktikerversicherung entwickelt. Sie bietet finanzielle Absicherung für Behandlungen in verschiedensten Bereichen der Naturheilkunde, z. B. traditionelle chinesische Medizin (TCM), Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie.
Bevor Sie eine Homöopathie-Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie einen Blick auf die genauen Konditionen des Versicherers werfen. Denn längst nicht alle Homöopathie-Versicherungen bieten dieselben Leistungen. Wir zeigen einige der häufigsten Unterschiede auf.
Das Spektrum an Naturheilverfahren, mit denen sich schulmedizinische Behandlungen ergänzen lassen, ist groß. Viele Versicherer schränken die Behandlungsmethoden, die finanziell unterstützt werden, ein. Inklusive sind zumeist die folgenden Behandlungen:
Bei den Leistungsausschlüssen gibt es teilweise große Unterschiede – etwa bei der Übernahme des Eigenanteils für Heilmittel. Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Tarifpakete.
Manche Versicherungsoptionen für Heilpraktiker und Homöopathie bieten Versicherungsschutz komplett ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung an, bei anderen muss man hingegen mehrere Monate versichert sein, ehe Leistungen beansprucht werden können. Bei Angeboten ohne Wartezeit gibt es in den ersten Jahren häufig Erstattungshöchstgrenzen.
Die Höhe der Erstattung von Behandlungskosten ist teilweise sehr unterschiedlich. Manche Anbieter versprechen eine 90-prozentige Übernahme, anderen erstatten lediglich 80 Prozent.
Auch die Höhe der Versicherungskosten variiert. Sie beginnen bei einstelligen Summen und können bis in den mittleren zweistelligen Bereich reichen.
Die richtige Versicherung für Homöopathie, Heilpraktiker und andere alternative Heilmethoden zu finden, ist nicht ganz einfach, da die Konditionen der Versicherer variieren. Bevor man sich für einen Tarif entscheidet, sollte man daher verschiedene Angebote vergleichen und auch den eigenen Bedarf kennen. Dabei kann ein unabhängiger Makler helfen.
Ein unabhängiger Makler kennt die wichtigsten Parameter, um den individuellen Bedarf zu ermitteln: Welche Leistungen sind zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll? Worauf können Sie verzichten? Wie profitieren Sie von Einsparpotenzialen? Darüber hinaus kennt er die Bedingungen und Konditionen aller Anbieter und kann Ihnen ein individuelles Angebot zusammenstellen. Das spart Zeit und Kosten und sichert Ihnen die beste Versicherungsoption.
Über gesundabgesichert.de finden Sie unabhängige und erfahrene Makler, die nicht nur die aktuellen Tarife der Versicherer kennen, sondern auch wissen, welche Faktoren für Sie bei einer Homöopathie-Versicherung tatsächlich relevant sind. Das alles ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sprechen Sie uns bei Fragen gern einfach an oder vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin.
Die Homöopathie-Zusatzversicherung ist auch als Heilpraktiker-Versicherung bekannt. Inkludiert sind in der Regel sämtliche Behandlungen bei zugelassenen Heilpraktikern sowie Ärzten für Naturheilverfahren. Für welche Behandlungsmethoden eine Kostenerstattung angeboten wird, kann variieren. Deshalb ist es so wichtig, den Leistungsumfang vor Abschluss genau zu prüfen.
Homöopathie-Versicherungen gibt es auch ohne Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen der Heilpraktiker-Versicherung sofort in Anspruch nehmen und sich mit alternativen Heilmethoden behandeln lassen können. Der Verzicht auf die Wartezeit geht häufig mit Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Monaten oder Jahren einher. Gern erklären wir Ihnen persönlich, was es damit auf sich hat.
Die meisten Versicherungen orientieren sich an den Leistungen aus dem Hufeland-Verzeichnis und/oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dort sind unter anderem Osteopathie, Akupunktur, Ultraschallbehandlungen, Aderlass oder Nervenpunktmassagen aufgeführt. Für genauere Informationen zu den inkludierten Behandlungsmethoden sollten die Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Wenn es Ausschlüsse beim Leistungsumfang gibt, werden diese in den Versicherungsbedingungen erwähnt. In der Regel sind Heilmittel, für deren Finanzierung die gesetzliche Krankenkasse zuständig ist, ausgeschlossen. Dasselbe gilt für psychotherapeutische Behandlungen, da Psychotherapie eine Kassenleistung ist.
Unter Spagyrik versteht man ein besonderes Heilverfahren, bei dem natürliche Ausgangssubstanzen auf besondere Art und Weise aufbereitet werden. Dieses Naturheilverfahren ist im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt und wird damit von vielen Zusatzversicherungen für Homöopathie übernommen. Allerdings empfiehlt es sich, die genauen Bedingungen vor Abschluss der Versicherung separat zu prüfen.
Die meisten Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Stattdessen gibt es am Alter der Versicherten orientierte Tarife. Wird die Altersgrenze überschritten, rutscht man automatisch in die nächste Tarifklasse. Dabei gilt die Devise: Je älter die Versicherten sind, umso teurer wird der Tarif.
Die meisten Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Behandlungsmethoden machen die Beantwortung von Gesundheitsfragen zur Bedingung für einen Tarifabschluss. In der Regel gibt es hierbei jedoch einen vergleichsweise kurzen Fragenkatalog. Nichtsdestotrotz ist eine wahrheitsgemäße und vollständige Antwort Pflicht. Anderenfalls kann der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.
Wenn Sie sich die Kosten für alternative Behandlungsmethoden von Ihrem Versicherer erstatten lassen möchten, senden Sie die Rechnung nicht an gesundabgesichert.de, sondern direkt an den Versicherer. Immer mehr Anbieter ermöglichen ihren Versicherten den Online-Upload von Rechnungen. Sie erhalten die Erstattung dann nach Prüfung und Bewilligung des Versicherers.
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